Ruhrgebiet. Eine neue Verordnung des Bundesarbeitsministeriums stößt auf Kritik bei Liebhabern von Paternostern. Trotzdem tritt sie am 1. Juni in Kraft.

Es geht nach oben. Kurz vor dem Wendepunkt: Das Herz schlägt schneller – dreht sich die Kabine im Paternoster auf den Kopf? Ein Schild beruhigt: „Weiterfahrt ungefährlich“. Der Mechanismus ist ausgeklügelt, aufrecht stehend geht es wieder abwärts. Kabinen-Kreisverkehr quasi.

Auf und nieder, immer wieder – damit soll ab 1. Juni Schluss sein: Eine neue Verordnung des Bundesarbeitsministeriums löst bei Lift-Liebhabern Empörung aus. Worum es geht: Laut neuer „Betriebssicherheitsverordnung“ darf die so genannten Personen-Umlaufaufzüge dann nur noch betreten, wer für die Benutzung geschult wurde. Das heißt: historischer Fahrstuhl für Mitarbeiter, Treppe oder normaler Aufzug für alle anderen.

In Duisburg würde ein Paternoster-Verbot das Aus für den Aufzug bedeuten

Der Grund für die Einschränkung sind Unfälle, die in den Aufzügen registriert wurden – selten allerdings. Im Oberhausener Rathaus etwa stürzte 2009 ein Junge fünf Meter tief, wurde leicht verletzt. Die historischen Aufzüge gibt es auch in Duisburg und Essen. Noch – muss man vielleicht sagen, denn zumindest im Duisburger Rathaus würde ein Verbot das Aus für den Aufzug bedeuten. Dabei werden Paternoster nicht nur gerne genutzt, sondern sogar extra besucht. So im Deutschlandhaus in Essen: „Der Paternoster ist unglaublich beliebt – alle finden ihn klasse“, sagt Planungsdezernent Hans-Jürgen Best. Bodo Schmidt, Geschäftsführer im Deutschlandhaus, schimpft sogar über die „Pappnasen“ in Berlin. Man habe erst im vergangenen Jahr 300 000 Euro in den Paternoster investiert.

Und auch Apostolos Tsalastras, Kulturdezernent in Oberhausen, ärgert sich über den „Schildbürgerstreich“. Und sagt: „Ich möchte nicht, dass dieser technikgeschichtlich wichtige Aufzug nun von Bürokraten gestoppt wird.“ Aber: „Ich kann ja nicht in jede Etage einen Kontrolleur stellen, der dafür sorgt, dass nur speziell eingewiesene Rathausbeschäftigte den historischen Aufzug betreten.“

Paternoster-Ausnahmen voraussichtlich im Herbst

Vielleicht wurde ihr Aufschrei gehört: Zumindest meldete das Ministerium am Donnerstag, dass durch eine kleinere Änderung auch Ausnahmen möglich gemacht werden sollen – wenn dies mit der Sicherheit der Nutzer vereinbar sei. Die Ergänzung werde das Kabinett voraussichtlich im Herbst beschließen.

Wer also vorher noch einmal Herzklopfen im Paternoster verspüren mag . . .