Düsseldorf. Ein Geld-Topf, aus dem Ausbildungsplätze für alle bezahlt werden können - davon träumen Gewerkschafter schon lange. Unternehmerfunktionäre halten nichts davon. Ein Gutachten des DGB kommt zu dem Schluss, dass die Abgabe rechtlich erlaubt ist. Können so die Probleme am Ausbildungsmarkt gelöst werden?
Nur knapp jedes vierte Unternehmen in NRW bildet aus. DGB-Landeschef Andreas Meyer-Lauber forderte von der rot-grünen Landesregierung eine gesetzliche Ausbildungsabgabe für alle Unternehmen, die keine Lehrstellen anbieten. Nach einem Gutachten des Münsteraner Verwaltungsrechtlers Bodo Pieroth ist eine Pflichtabgabe auf Landesebene verfassungsrechtlich möglich. Die Unternehmensverbände lehnten eine neue Sonderabgabe weiter als „wirklichkeitsfremd“ ab.
Meyer-Lauber kritisierte, dass jedes Jahr rund 20.000 Schulabgänger in NRW keine Lehrstelle finden. Bis zu 60.000 Jugendliche seien derzeit in „Warteschleifen“ – die Verlängerung von Schulaufenthalten und andere Unterstützungshilfen kosteten den Staat rund 850 Millionen Euro im Jahr. Allerdings hat NRW die Zahl der überbetrieblichen Lehrstellen in den letzten Jahren aus Finanznot bereits stark reduziert.
Ausbilder sollen Kosten erstattet bekommen
Nach DGB-Berechnungen könnte die Steigerung der Ausbildungsquote der Betriebe von bisher 24 auf 30 Prozent die Lehrstellenlücke in NRW schließen. Neben den 100.000 Ausbildungsplätzen könnten weitere 30.000 geschaffen werden, wenn „Ausbildungs-Muffel“ eine Umlage zahlen müssten.
Die Einnahmen aus dem Steuerungs-Instrument sollen dann über einen Fonds teilweise für überbetriebliche Ausbildungen verwendet werden. Wer ausbildet, bekommt einen Teil seiner Kosten erstattet. Im Bauhauptgewerbe gibt es bundesweit eine 1,9-prozentige Umlage auf die Bruttolohnsumme, im Pflegebereich konnten – so Meyer-Lauber - durch eine Landesumlage 40 Prozent mehr Lehrstellen erzielt werden.
Umlage ab 2016?
„Viele Unternehmen scheuen den Aufwand für die Ausbildung eines jungen Menschen und greifen lieber auf geschultes Personal zurück“, klagte Meyer-Lauber. Gleichzeitig brechen jedes Jahr 25.000 Azubis ihre Ausbildung ab – oft in Berufen wie der Gastronomie. Der DGB-Chef will den Druck erhöhen, dass eine Umlage ab dem Sommer 2016 greifen kann.
Der Unternehmerverband bemängelte, dass vielen Schulabgängern die Ausbildungsreife fehle. Laut Gutachten wäre eine Umlage verfassungsrechtlich möglich, wenn die Abgabe nicht von den Kammern, sondern von einem Landesinstitut erhoben würde.