Durch Sicherungsverwahrung soll die Allgemeinheit vor Straftätern geschützt werden, die ihre Strafe verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Diese Gefährlichkeit muss regelmäßig überprüft werden. Freiheitsentzug ist ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

In NRW sind aktuell 109 Personen in Sicherungsverwahrung, die meisten in Werl und Aachen. In Werl soll bis Ende 2015 eine zentrale Sicherungsverwahrung entstehen.