Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage eines Gastwirtes stattgegeben, der sich gegen das verbot der E-Zigaretten in seiner Kneipe gewandt hatte. Beim Konsum der elektrischen Kippe werde nicht geraucht, sondern gedampft - somit greife das Rauchverbot nicht.
In einem ersten Gerichtsverfahren hat das Kölner Verwaltungsgericht den Konsum von E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt. Das Gericht stellte sich auf die Seite eines Gastwirts, der die Stadt Köln verklagt hatte. In ihrem noch nicht rechtskräftigen Urteil betonten die Richter am Dienstag, dass E-Zigaretten nicht geraucht werden, sondern Flüssigkeit verdampfen. Daher würden sie nicht im Sinne des Gesetzes "geraucht" (Az.: 7 K 4612/13).
Die Stadt Köln kann gegen das Urteil in Berufung gehen. Vor dem Verwaltungsgericht Minden geht es in einem noch nicht entschiedenen Verfahren um E-Zigaretten in einer Spielothek.
NRW-Gesetz zum Rauchverbot bemängelt
Die Stadt Köln hatte dem Wirt mit Ordnungsmaßnahmen gedroht, weil in seiner Kneipe E-Zigaretten konsumiert wurden. Das Gericht betonte, die Gefahren des Passivrauchens und die aus dem Konsum von E-Zigaretten seien nicht vergleichbar.
Passivrauchen führe vielfach zu schwerwiegenden Gesundheitsgefahren, die durch die schädlichen Stoffe im Tabakrauch ausgelöst würden. Diese Verbrennungsstoffe fehlten im Dampf einer E-Zigarette. Das Gesetz hätte wegen der Unterschiede zur herkömmlichen Zigarette klarer gefasst werden müssen.
NRW-Ministerium beharrt auf seiner Position
Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium verwies auf anderslautende Einschätzungen von Fachleuten. So komme eine Studie zur Passivrauchbelastung durch elektrische Zigaretten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass E-Zigaretten die Raumluft mit gesundheitlich bedenklichen Substanzen belasten. Der Bund habe schon 2011 klargestellt, dass elektronische Zigaretten grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen.
NRW-Gesundheitsministerin Barabara Steffens (Grüne) gehört bundesweit zu den Vorreitern im Kampf gegen die E-Zigaretten. Steffens wollte den freien Handel unterbinden und hat auch das Rauchverbot in den Gaststätten maßgeblich durchgesetzt.
Zuletzt musste sie allerdings mehrere juristische Niederlagen hinnehmen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte der Argumentation der Ministerin widersprochen, bei E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel - was den freien Verkauf verbiete. In einem umstrittenen, von Steffens selbst in Auftrag gegebenen Gutachten wiederum waren die Experten zur Ansicht gelangt, dass es sich bei der Nutzung von E-Zigaretten nicht ums Rauchen im herkömmlichen Sinn handele, weil es keine Verbrennung gebe. (ftg/dpa)