Düsseldorf/Münster. Die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster sehen in der Elektro-Zigarette keine Arznei. Demnach ist auch der Verkauf im Handel legal. Warum NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) trotzdem diese Art des „Rauchens“ für gefährlich hält und weitere Rechtsmittel prüfen will.

Der Gang in die Apotheke bleibt Rauchern elektrischer Zigaretten auch künftig erspart. Im juristischen Tauziehen um die sogenannten nikotinhaltigen „Liquids“ hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, dass die E-Zigarette kein Arzneimittel ist und Verkauf wie Vertrieb weiter im Handel erlaubt sind.

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) bedauerte den Richterspruch und will weitere Rechtsmittel prüfen. Verkaufsverbote und Warnhinweise der Ministerin sind aber erst einmal unzulässig.

Gleich in drei Verfahren stellten die Richter in Münster fest, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten, die mit Hilfe von E-Zigaretten verdampft und inhaliert werden, keine Medizinprodukte sind. Damit bekam eine Frau in zweiter Instanz Recht, die in Wuppertal einen Laden für E-Zigaretten und Liquids betreibt und der das Gesundheitsamt den Vertrieb mit der Begründung untersagt hatte, es handele sich um nicht zugelassene Arzneimittel.

Liquids sind kein Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten

Auch zwei Unternehmen, die nikotinhaltige Liquids und E-Zigaretten herstellen und vertreiben, waren mit ihrer Klage erfolgreich. Zwar äußerte sich das Gericht nicht zur Frage der gesundheitlichen Gefährdung, die von E-Zigaretten ausgeht.

Der Aufbau einer E-Zigarette
Der Aufbau einer E-Zigarette

Die Richter urteilten aber, dass Liquids keine Arzneimittel seien, „weil sie nicht als Mittel zur Heilung, Linderung und Verhütung von Krankheiten bezeichnet oder empfohlen würden“. Arzneimittel hätten typischerweise eine therapeutische Zweckbestimmung. Die Liquids seien „aber weder dazu geeignet noch dazu bestimmt, einen dauerhaften Rauchstopp zu erzielen“, hieß es in der Begründung. Davon aber gingen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wie das Deutsche Krebsforschungszentrum aus.

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens steht an der Spitze der Kritiker

Gesundheitsministerin Steffens hatte in einer Pressemitteilung vor den Gefahren der Liquids gewarnt und sich an die Spitze der Kritiker von E-Zigaretten gestellt. In erster Instanz erhielt Steffens Recht, jetzt untersagte das Oberverwaltungsgericht der Ministerin weitere Vorstöße.

Die E-Zigarette

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Steffens erinnerte aber daran, dass auch die „Anti-Baby-Pille“ und Nikotinpflaster keine direkte therapeutische Wirkung hätten – dennoch handele es sich zweifelsfrei um Arzneimittel. Außerdem widerspreche der Urteilsspruch in Münster der geplanten Veränderung der EU-Tabakrichtlinie, wonach es sich bei nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten um Arzneimittel handele, klagte Ministerin Steffens.

Anhänger der E-Zigarette sehen im elektrischen Rauchen eine qualmfreie Alternative. Kritiker halten die E-Zigaretten für eine Gefahr, weil Risiken nicht abschätzbar seien. Das OVG Münster bestätigte aber nun eine eigene Entscheidung im Eilverfahren aus dem April 2012.

Für die E-Zigarette gibt es Cola-, Brathähnchen- oder Tiramisu-Aroma

Damals hatte das Gericht erklärt, dass eine therapeutische Wirkung der Liquids fehle und die Aromen „Spaß machen“ sollten. Steffens will das nicht akzeptieren und verwies auf die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die aufgrund der gesundheitsschädigenden Substanzen vom Konsum der E-Zigaretten abgeraten habe.

Mit dem Tabakrauchen hat die E-Zigarette fast nichts gemein. Der E-Raucher saugt an einem Mundstück, die Nikotin-Flüssigkeit verdampft und der Raucher atmet den Dampf ein. Der Geschmack reicht von Cola über Brathähnchen bis zu Tiramisu.

Fans der E-Zigarette verweisen darauf, dass Raucher-Krankheiten wie Lungenkrebs durch das Verbrennen von Tabak entstehen – das lasse sich mit der E-Zigarette vermeiden. Steffens mahnt hingegen, dass Nikotin ein starkes Nervengift ist – in jeder Art von Zigarette.