Castrop-Rauxel/Hagen. . In die Fänge eines Geldautomaten geriet ein Kunde (62) der Targobank in Castrop-Rauxel: Als der Mann aus Hagen Geld abheben wollte, schnappte der Automat zu. Folge: ein gebrochener Finger und Prellungen an der Hand. Jetzt will der Kunde 5000 Euro Schmerzensgeld von der Bank.

Als ein Mann aus Hagen Geld von seinem Konto holen wollte, schnappte der Geldautomat einfach zu — und brach ihm den Finger. Jetzt will er Schmerzensgeld von der Targobank in Castrop-Rauxel.

Im Mai war der Besucher (62) aus Hagen zu dem Geldautomaten in der Altstadt von Castrop-Rauxel gegangen, um 600 Euro von seinem Konto abzuheben. Die Geldmaschine gehört zu den Modellen, bei denen sich ein Schacht öffnet, in dem die Scheine liegen.

Der Kunde schob seine EC-Karte ein, tippte seine PIN in die Tasten. Und als er nach den Geldscheinen greifen wollte, schoben sich die Klappen über dem Schacht plötzlich wieder zu, klemmten fast seine Hand ein. Die Folge: Eine Fingerspitze war gebrochen, er hatte Schürfwunden und Prellungen.

Kunde verklagt Bank auf Schmerzensgeld

Die Bankmitarbeiter kümmerten sich um den verletzten Kunden, der anschließend ins Krankenhaus fuhr. Dort wurde er verarztet, bekam den Finger geschient. Fünf Wochen war er krank geschrieben.

Jetzt hat er die Bank vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt, fordert 5000 Euro Schmerzensgeld und 200 Euro Schadensersatz für Aufwendungen wie Fahrten. Er hält dem Geldinstitut vor, es habe für die Funktionsfähigkeit der Geldausgabeklappe Sorge zu tragen.

In der Targobank-Zentrale in Düsseldorf ist man betroffen: „Wir bedauern sehr, dass sich der Kunde verletzt hat“, erklärt Sprecher Peter Herkenhoff. „Wir streben eine Einigung mit dem Kunden an.“

Automat war ein ganz normales Standardmodell

Eine Erklärung hat man bisher nicht. „Das ist bisher der einzige bekannte Fall“, so Herkenhoff. Der Automat sei ein ganz normales Standardmodell. Der Geldschacht bleibe normalerweise 30 Sekunden geöffnet. Nach der Geldentnahme schließe er nach wenigen Sekunden, stoppe jedoch, wenn Sensoren einen Widerstand wahrnehmen.

Warum das bei dem Kunden nicht funktioniert hat, ist nicht geklärt. Vor dem Besuch des 62-Jährigen hatten andere Kunden ohne Probleme Geld abheben können, auch hinterher beschwerte sich keiner.

Am 10. Dezember will man sich am Landgericht Düsseldorf mit dem Fall befassen.