Düsseldorf. Bis zu 10.000 Euro kostet es die Steuerzahler, wenn sich ein Häftling in einem NRW-Gefängnis ein Tattoo entfernen lässt. Das rechnet die NRW-CDU der Landesregierung vor - und will dem nun einen Riegel vorschieben. In einem eigenen Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz macht die Opposition weitere Vorschläge.
Verschönerung auf Staatskosten soll es nach dem Willen der CDU-Opposition für Häftlinge in Nordrhein-Westfalen nicht mehr geben. Die Landtagsfraktion stellte am Donnerstag einen Entwurf für ein landeseigenes Strafvollzugsgesetz vor, das Schönheitsoperationen für Gefangene ausschließt.
Der Steuerzahler müsse zwischen 7000 und rund 10.000 Euro berappen, um einem Häftling zehn bis 15 Behandlungen zur Entfernung einer Tätowierung zu bezahlen, kritisierte Vize-Fraktionschef Peter Biesenbach. Im vergangenen Monat hatte ein solcher Fall den Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags beschäftigt.
CDU will Einzelhaft zur Regel machen
Biesenbach warf der Landesregierung vor, von der schon 2006 vom Bund auf die Länder übergegangenen Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug keinen Gebrauch zu machen. Deswegen blieben in NRW wichtige Verbesserungen aus, während zehn andere Bundesländer längst vorangeschritten seien. Die größte Oppositionsfraktion legte deswegen einen eigenen Entwurf vor.
Er sieht unter anderem vor, den Opferschutz erstmals gesetzlich zu verankern. Außerdem will die CDU die Einzelunterbringung der Gefangenen zur Regel machen und Belegungen mit mehr als drei Gefangenen untersagen. Gleichzeitig müssten die Täter in den Anstalten früher und wirksamer auf ihre spätere Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet werden. (dpa)