Mönchengladbach/Düsseldorf. . Ein Mitarbeiter vom Straßenbau hat seinen Vorgesetzten mit „Ich hau’ dir in die Fresse!“ angeschrien – gegen die Kündigung klagte er. In zweiter Instanz hat er jetzt 3000 Euro Abfindung nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit zugesprochen bekommen. Der Job ist trotzdem weg.

Der Ton beim Straßenbau ist sicher rauer als in einer Bank. Aber eine Androhung von Prügel geht zu weit. Das musste jetzt ein Straßenbauer (42) einsehen, der einen Vorgesetzten mit: „Ich hau’ dir vor die Fresse!“ angeschrien hatte. Seine Klage gegen seine fristlose Kündigung wies das Arbeitsgericht Mönchengladbach ab. In der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf erreichte er jetzt einen Vergleich - mit 3000 Euro Abfindung nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Seinen Job bekommt er nicht wieder. Aber die Stadt wandelte die Kündigung in eine ordnungsgemäße um. Sie beschäftigt ihn offiziell noch sechs Monate länger, zahlt die Mini-Abfindung und schreibt ihm ein wohlwollendes Zeugnis.

"Ihr seid ja so hässliche Vögel!"

Der Kläger hatte argumentiert, er sei zuvor monatelang von dem neuen Vorgesetzten schikaniert, an dem Tag extrem provoziert worden mit: „Muschi, hau mich doch, trau dich! Ich mach’ euch alle fertig, ihr seid ja so hässliche Vögel!“ Auch das, machte die Richterin klar, „geht gar nicht“.

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Aber selbst wenn diese Äußerung gefallen sei, dürfe man keine Gewalt androhen, sagte sie: „Man kann nicht das Faustrecht einführen.“ Zudem sei nach der Äußerung des Chefs eine Stunde vergangen, der Kläger habe also nicht spontan gehandelt. Weil er bereits ein Jahr zuvor wegen einer ähnlichen Bedrohung abgemahnt worden war, dürfe der zweite Vorfall nun geahndet werden.

Dabei müsse man aber auch die lange Betriebszugehörigkeit des Mannes berücksichtigen, der drei Kinder hat. Das ließ die Stadt schließlich dem Vergleich zustimmen.