Düsseldorf. Ein Islamist aus Bonn soll der deutsche Statthalter der islamistischen Terrorgruppe IBU sein. Nach Ansicht der Ermittler hat er in Deutschland Geld für die IBU beschafft und sich um die Rekrutierung und Schleusung von islamistischen Kämpfern gekümmert. Dem 28-Jährigen drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Der mutmaßliche deutsche Statthalter der terroristischen "Islamischen Bewegung Usbekistan" (IBU) steht seit Dienstag in Düsseldorf vor Gericht. Im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts reckte der 28-jährige Deutsch-Libyer aus Bonn beim Prozessauftakt den Koran in die Höhe. Die salafistische IBU hatte im vergangenen Jahr per Video-Botschaft zur Tötung von Mitgliedern der rechtsextremen Partei Pro NRW aufgerufen. Vor einigen Wochen waren Salafisten festgenommen worden, weil sie sich nachts dem Haus des Pro-NRW-Vorsitzenden genähert hatten.
Die Verteidiger rügten am Dienstag die Besetzung des Gerichts: Der Senat unter dem Vorsitzenden Richter Frank Schreiber sei für den Fall gar nicht zuständig. Die Bundesanwaltschaft hat Achmed K. als Mitglied einer ausländischen Terrorvereinigung angeklagt. Er war am 13. April vergangenen Jahres am Flughafen Köln/Bonn festgenommen worden.
Rekrutierung und Schleusung von islamistischen Kämpfern
Nach Ansicht der Ermittler hat er in Deutschland Geld für die IBU beschafft und sich um die Rekrutierung und Schleusung von islamistischen Kämpfern gekümmert. Er habe der Führungsspitze der IBU mindestens 3500 Euro zukommen lassen. Eine weitere Überweisung von 2000 Euro habe er wegen seiner Verhaftung nicht mehr ausführen können.
Außerdem habe er die eng mit den Taliban verbundene IBU in Waziristan über verschlüsselte Emails mit Informationen versorgt. Achmed K. sei einer von mehreren Deutschen, die sich der IBU angeschlossen hätten. So seien etwa zwei Bonner Brüder für die Video-Botschaften der IBU im Internet zuständig.
Urteile gegen Islamisten in Düsseldorf
Dem 28-Jährigen drohen bis zu zehn Jahre Haft. Das Gericht hat allerdings den rechtlichen Hinweis erteilt, dass auch eine Verurteilung lediglich wegen Unterstützung der Terrorvereinigung möglich sei. Das Gericht hat zunächst 19 Verhandlungstage für den Fall angesetzt.
Im vergangenen August war bereits ein Terrorhelfer der IBU in Düsseldorf zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Dabei handelte es sich um einen Schwiegersohn des "Kalifen von Köln", dem Islamistenführer Metin Kaplan. Im März wurde ein weiterer Salafist als IBU-Terrorist in Düsseldorf zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Ebenfalls in Düsseldorf war bereits Anhängern einer Splittergruppe der IBU, der Islamischen Dschihad Union (IJU), der Prozess gemacht worden: Das waren die Mitglieder der sogenannten Sauerland-Gruppe, die im Sauerland mit dem Bau massiver Sprengsätze begonnen hatten. (dpa)