Aachen. . Weil er das Aachener Klinikum mit einem Bombenanschlag bedroht hat, muss ein Mann zwei Jahre und neun Monate in Haft. Der Mann wollte Geld erpressen und behauptete, es befänden sich Sprengsätze im Haus. Zudem drohte er, dass ein Kind in Geiselhaft sei.
Wegen einer Bombendrohung gegen das Aachener Klinikum ist ein notorischer Straftäter zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der 67-jährige Mann hatte in der Hauskasse mit fünf Sprengsätzen sowie einer Geiselnahme gedroht und Geld verlangt. Als die Mitarbeiterin der Hauskasse das geforderte Geld nicht gab, flüchtete der Mann. In einem spektakulären Einsatz hatte die Polizei im Juni 2011 das Großkrankenhaus durchkämmt.
Tatsächlich gab es die Bomben nicht, und der Täter hatte auch kein Kind in seiner Gewalt. "Alles Täuschung", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Diewald am Montag. Das Aachener Landgericht wertete das Verbrechen als versuchten Betrug und nicht wie die Anklage als versuchte räuberische Erpressung. "Er hat ein ganzes Klinikum in Angst und Schrecken versetzt", sagte Diewald. Aber objektiv habe es keine Gefährdung gegeben. Der Richter sprach von einer Spontantat.
Täter konnte seine Rechnungen nicht mehr bezahlen
Der Betrüger - ein ordentlich gekleideter älterer Herr, der bereits 32 Jahre im Gefängnis saß - brauchte Geld. Sein Koffer stand als Pfand in einem Hotel, weil er seine Rechnung nicht bezahlen konnte. Im Klinikum hatte er häufiger einen Kaffee getrunken. Der Mitarbeiterin der Klinikumskasse schob er seine handgeschriebene Drohung auf der Rückseite eines Überweisungsträgers zu. Da stand in fehlerhaftem Deutsch: "Überfall. Im Klinikum sind fünf Sprengsätze angebracht. Ein Sprengsatz in Tasche von Mann. (...) Haben Kind von Mann (...)."
Der Täter habe damit den Eindruck erweckt, er sei Opfer von Hintermännern, die sein Kind in der Gewalt hätten, urteilte das Gericht. Es wäre nur dann Erpressung gewesen, wenn er gesagt hätte, er selbst werde Gewalt ausüben. Die Richter bezogen sich bei ihrer Begründung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Mitarbeiterin der Klinikumskasse gab kein Geld heraus
Die Frau an der Kasse habe nicht recht gewusst, was sie von der Drohung halten sollte. Sie gab aus ihrer gut gefüllten Kasse keinen Cent heraus, schüttelte verneinend den Kopf und löste stillen Alarm aus. "Sie spielen mit ihrem Leben und dem der anderen", habe der Täter gesagt und sei mit einer wegwerfenden Handbewegung abgezogen. Draußen habe er noch eine Zigarette geraucht. Die Polizei schnappte ihn mit der Hilfe von Hotelangestellten, die den Mann auf Fahndungsfotos erkannten. (dpa)