Muslimischer Junge muss am Schwimmunterricht teilnehmen
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Bonn. Trotz seines muslimischen Glaubens kann ein Junge nicht vom Schwimmunterricht befreit werden. Die Eltern aus Bonn hatten wegen islamischer Glaubensgrundsätze einen Eilantrag beim Kölner Verwaltungsgericht gestellt, weil der Zwölfjährige dort “nur“ mit einem Badeanzug bekleidete Mädchen sehe.
Ein muslimischer Junge muss trotz der Vorbehalte seiner gläubigen Eltern in der Schule am Schwimmunterricht teilnehmen. Dies entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag. Die Eltern aus Bonn wollten verhindern, dass ihr zwölfjähriger Sohn mit Badeanzug bekleidete Mitschülerinnen ansieht. Dies sei mit den islamischen Glaubensgrundsätzen der Familie nicht vereinbar. Nach Ansicht der Richter hat der staatliche Erziehungs- und Bildungsauftrag aber Vorrang (Az.: 10 L 1400/12).
Schule muss für getrennte Umkleiden sorgen
Der Schüler sei im Schwimmbad keinen größeren Konflikten ausgesetzt als im Alltag, wo er ebenfalls Mädchen und Frauen begegne, die gelegentlich nur leicht bekleidet seien. Auch im Sportunterricht treffe er auf leicht bekleidete Schülerinnen, urteilten die Richter. Das Gericht verwies allerdings darauf, dass die Schule für getrennte Umkleidemöglichkeiten sorgen müsse.
Protest der Muslime
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Ein entsprechender Eilantrag auf Befreiung vom Schwimmunterricht wurde somit abgelehnt und der Bescheid des Bonner Gymnasiums bestätigt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. (dapd)
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