Düsseldorf/Willich. . Eine verurteilte Mörderin hat ihre Haft verbüßt und soll nun untergebracht werden. Das Ministerium sucht nach einer Lösung. Bislang gibt es keine Plätze zur Sicherheitsverwahrung für Frauen. Ihr Anwalt hat Beschwerde eingelegt: Seine Mandantin sei im Gefängnis nicht ausreichend therapiert worden.
Sie ist die erste Frau, die in NRW in Sicherungsverwahrung muss, die vierte deutschlandweit: Seit 13 Jahren sitzt Maria K. (56) in Haft, derzeit im niederrheinischen Willich. Im Oktober soll sie in Sicherungsverwahrung. Bisher weiß die Justiz aber nicht, wo sie sie unterbringen soll.
1999 verurteilte das Landgericht Bielefeld die Verkäuferin wegen Mordes durch Unterlassen zu 13 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung. Laut Urteil hat sie ihre Lebensgefährtin (29) gequält, sie während eines Tunesienurlaubs zu Tode gefoltert und die Leiche zerstückelt.
Sicherungsverwahrung konnte das Gericht verhängen, weil Maria K. schon eine ähnliche Tat begangen hatte: Sie hatte schon einmal eine Frau zu Tode misshandelt, war 1994 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden, saß zwei Drittel davon ab.
Vorgaben des Gerichts nicht erfüllt?
Ihre Strafhaft für den Mord ist Mitte Oktober zu Ende. Die Sicherungsverwahrung hält die Justiz weiter für nötig, weil sich laut einem aktuellen Gutachten ihre Persönlichkeit nicht verändert hat: 1999 hat ein Psychiater eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Merkmalen festgestellt.
Maria K.s Anwalt Ulrich Kraft hat Beschwerde gegen die Sicherungsverwahrung eingelegt, nun muss das Oberlandesgericht entscheiden. Er beruft sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Danach seien zu Sicherungsverwahrung Verurteilte schon in der Haft intensiv zu behandeln. Das sei bei Maria K. nicht ausreichend passiert. Ohnehin erfülle die Justiz bisher die Vorgaben des Gerichts zur Sicherungsverwahrung nicht, zum Beispiel die deutliche Abgrenzung zur Strafhaft. Das liege daran, dass die Justiz überall spare.
Nach einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung sucht auch das Justizministerium. In NRW gibt es keine Plätze zur Sicherungsverwahrung von Frauen. Ob man nun solche einrichtet oder Maria K. nach Hessen oder Baden-Württemberg schickt, wo schon Frauen in Sicherungsverwahrung sind, ist noch offen. Mitte Oktober muss die Entscheidung getroffen sein.