Düsseldorf. Eine angetrunkene Fußgängerin überquert bei Rot eine Ampel. Ein Polizist hält sie auf. Er verspricht ihr, auf eine Anzeige zu verzichten, wenn er dafür ein Foto ihres Unterleibs erhält. So soll es sich vor sechs Jahren in Dormagen zugetragen haben. Der Polizist wurde verurteilt, heute beginnt sein Berufungsprozess.
Wegen Bestechung mit einem Intimfoto muss sich heute ein Polizeibeamter aus dem Rhein-Kreis Neuss in einem Berufungsverfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Der 53-Jährige hatte laut Ermittlungen im August 2006 während seiner Dienstzeit in Dormagen eine Fußgängerin beobachtet, die nachts trotz roter Ampel eine Kreuzung überquert hatte. Anschließend soll er der Frau angeboten haben, gegen ein Foto von ihrem entblößten Unterleib auf eine Anzeige zu verzichten.
Laut Anklage kam die angetrunkene Frau dem Angebot nach. Später soll der Polizeibeamte ihr noch eine SMS mit obszönem Inhalt geschickt haben. Das Amtsgericht Neuss hatte den Polizisten in erster Instanz zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dagegen legte der Mann Berufung ein. (dapd)