Düsseldorf/Dormagen. Ein schlüpfriger Fall von Bestechlichkeit beschäftigt das Landgericht Düsseldorf: Ein Polizist hatte eine Frau dabei erwischt, wie sie nachts über eine rote Ampel ging. Gegen ein Nacktfoto habe er angeboten, die Sache nicht weiter zu verfolgen - die Frau ging laut Anklage darauf ein. Gegen eine Verurteilung wegen Bestechung legte der Polizist Berufung ein.

Weil er sich laut Anklage mit einem intimen Foto hat bestechen lassen, muss sich am 26. April ein Polizeibeamter aus dem Rhein-Kreis Neuss in einem Berufungsverfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Der 53-Jährige hatte laut Ermittlungen im August 2006 während seiner Dienstzeit in Dormagen eine Fußgängerin beobachtet, die nachts trotz roter Ampel eine Kreuzung überquert hatte. Anschließend soll er der Frau angeboten haben, gegen ein Foto von ihrem entblößten Unterleib auf eine Anzeige zu verzichten.

Laut Anklage kam die Frau dem Angebot nach. Später soll der Polizeibeamte ihr noch eine SMS mit obszönem Inhalt geschickt haben. Das Amtsgericht Neuss hatte den Polizisten in erster Instanz zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dagegen legte der Mann erfolgreich Berufung ein. (dapd)