Berlin. . Parlamentarier der FDP fordern ein liberaleres Fortpflanzungsrecht – und wollen die Leihmutterschaft erlauben. Die ist in Deutschland umstritten, in anderen Ländern dagegen längst Alltag. Auch Samenspenden von Toten sollen erlaubt werden
„Ja“ zur Samenspende von Verstorbenen, „Ja“ zur Leihmutterschaft und das Aus für die „Dreierregel“ bei der künstlichen Befruchtung: Die FDP-Abgeordnete Ulrike Flach und weitere Mitglieder aus ihrer Fraktion streben ein liberaleres Fortpflanzungsrecht in Deutschland an. „Wir sind in Gesprächen mit den Vertretern der anderen Parteien“, sagte Flach der WAZ.
Noch ist das Ergebnis offen. Am Ende könnte es aber einen parlamentarischen Antrag für ein Fortpflanzungsmedizingesetz geben, über das die Abgeordneten ohne Fraktionszwang abstimmen – wenn die Fraktionschefs dies genehmigen. Und darum geht es im einzelnen:
Samenspenden auch von Toten
Flach und andere FDP-Abgeordnete möchten Samenspenden von Toten ermöglichen. So stehe es in einem Positionspapier für ein Fortpflanzungsmedizingesetz. Ärzten, die wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Verstorbenen künstlich befruchten, droht derzeit eine Geldbuße oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Das geht aus dem Embryonenschutzgesetz hervor. In anderen Ländern wie den USA und Japan sind Fälle bekannt, wo Frauen mit dem tiefgefrorenen Samen ihres verstorbenen Mannes ein Baby bekommen haben.
Leihmutterschaft ist anderswo längst gang und gäbe
Mediziner müssen derzeit mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen, wenn sie einer Frau einen „fremden“ Embryo einpflanzen und so eine Leihmutterschaft ermöglichen. Dies wollen Ulrike Flach und andere FDP-Politiker legalisieren, ebenso die Eizellspende. In anderen Ländern, etwa den USA, ist die Leihmutterschaft längst gang und gäbe. Hierzulande ist sie umstritten.
Die Gesundheitspolitikerin der Grünen, Biggi Bender, etwa befürchtet eine „Ausbeutung“ der Frau, wenn sie – womöglich aus finanzieller Not heraus – Leihmutter wird. SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann bezweifelt, dass die Leihmutterschaft letztlich eine parlamentarische Mehrheit findet.
Dreierregel soll gekippt werden
Flach möchte außerdem die „Dreierregel“ im Embryonenschutzgesetz kippen. Hier befruchten die Ärzte im Reagenzglas maximal drei Eizellen künstlich und pflanzen sie in den Mutterleib ein. Dabei besteht aber das Risiko von Drillingsgeburten. Ein Ende der Dreierregel hält die Grüne Biggi Bender für „diskutabel“, um den Frauen Mehrlingsschwangerschaften zu ersparen.
FDP-Frau Ulrike Flach setzt stattdessen auf ein anderes Verfahren: den Single-Embryo-Transfer. Dabei werden mehrere Embryonen einige Tage lang künstlich kultiviert und unter dem Mikroskop beobachtet. Am Ende wird einer von ihnen in die Gebärmutter eingesetzt.
Angedacht ist zudem die Anwendung von reproduktionsmedizinischen Verfahren auch bei Nichtverheirateten, eingetragenen Lebenspartnerschaften und Alleinstehenden. Wie das konkret aussieht, lässt FDP-Politikerin Flach noch offen.