Detmold. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat Anklage wegen Mordes gegen die Geschwister einer getöteten Kurdin erhoben. Ihre Leiche wurde im Januar auf einem Golfplatz bei Hamburg gefunden. Laut den Ermittlern musste sie sterben, weil sie sich nicht an die streng-religiösen Sitten ihrer Familie halten wollte.

Wegen des gewaltsamen Todes der jungen Kurdin Arzu Ö. hat die Staatsanwaltschaft Detmold Anklage gegen fünf Geschwister der 18-Jährigen erhoben. Drei der Angeklagten wird Mord vorgeworfen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Allen fünf wird darüber hinaus gemeinschaftliche Geiselnahme zur Last gelegt. Die Strafverfolger gehen davon aus, dass Ö. von Familienmitgliedern aus niedrigen Beweggründen getötet wurde. Die jesidische Familie soll die Beziehung der jungen Frau zu ihrem deutschen Freund nicht akzeptiert haben.

Die kurdische Volksgruppe der Jesiden vertritt eine vor-islamische Glaubensrichtung, in der Beziehungen zu Andersgläubigen verboten sind. Der Religionsgemeinschaft gehören weltweit rund eine halbe Million Menschen an. Die Staatsanwaltschaft unterstrich, die Tötung von Ö. "mit ehrbezogenen Motiven" erscheine nach den in Deutschland herrschenden sittlichen und rechtlichen Auffassungen als "besonders verachtenswert".

Vier der nun angeklagten Geschwister, drei Brüder und eine Schwester, sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Ein weiterer Bruder befindet sich unter Auflagen auf freiem Fuß. Ö. war am 1. November 2011 aus der Wohnung ihres 23-jährigen Freundes in Detmold entführt worden. Ihre Leiche wurde Mitte Januar bei Hamburg gefunden. Laut Staatsanwaltschaft starb die junge Frau durch Kopfschüsse. (afp)