Düsseldorf. . Die rot-grüne Landesregierung will in NRW den Jugendstrafvollzug reformieren. Die Betreuung der jungen Gefangenen soll „individueller und effektiver“ werden, kündigte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty in Düsseldorf an.
Die NRW-Landesregierung will In diesem Sommer den so genannten „Jugendstrafvollzug in freien Formen“ einführen. Justizminister Thomas Kutschaty sagte in Düsseldorf, dass Jugendstrafen künftig in Einrichtungen der Jugendhilfe vollzogen werden sollen.
„Dadurch können die jungen Gefangenen noch individueller und effektiver gefördert werden als in Jugendhaftanstalten“, so Kutschaty. Als Piloteinrichtung wurde nach den Worten des Ministers im Einvernehmen mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe das Jugendhilfezentrum Raphaelshaus in Dormagen ausgewählt. Diese Einrichtung habe im öffentlichen Ausschreibungsverfahren das überzeugendste intensiv-pädagogische Konzept vorgelegt.
Im Raphaelshaus werden seit Jahren rund 250 Kinder und Jugendliche in verschiedensten Formen der Jugendhilfe betreut. Die seit über zehn Jahren laufende Begleitforschung attestiere der Einrichtung „ausgezeichnete Erziehungserfolge“, erklärte der Minister. Die neue stationäre Wohn- und Lebensgruppe für die jungen Gefangenen des Modellprojekts werde sich in das bestehende pädagogische Angebot der Einrichtung einfügen.
Modellprojekt für drei Jahre
Mit dem Jugendstrafvollzug in freien Formen will NRW neue Wege gehen und an die Erfolge in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen anknüpfen. Vorgesehen ist eine Intensivgruppe der Jugendhilfe mit sieben Plätzen. Das Modellprojekt ist auf drei Jahre angelegt und wird wissenschaftlich begleitet. Zielgruppe sind bevorzugt Jugendliche mit einem Aufnahmealter zwischen 14 und 16 Jahren.
Diese jungen Gefangenen müssen nicht nur dieselbe Eignung aufweisen, wie sie bei einer Unterbringung im offenen Jugendvollzug vorausgesetzt wird. Darüber hinaus wird von ihnen eine uneingeschränkte Bereitschaft und Fähigkeit zu einer persönlichen intensiven Mitarbeit erwartet, heißt es in einer Mitteilung des Justizministeriums.