Altena.

Auch Strafgefangene haben ein Recht auf Religionsausübung. Gefängnispfarrerin Constanze Herfeld referierte im ev. Gemeindehaus Mühlendorf vor dem Seniorenkreis Martin und Käthe über Aufgaben und Ziele in der Justizvollzugsanstalt Iserlohn.

Die Gefangenen hier befinden sich im Jugendstrafvollzug. „Die jungen Menschen sollen nicht einfach weggesperrt werden. Es wird ihnen die Möglichkeit für eine Ausbildung geboten, der die meisten auch gerne nachkommen“, so die Pfarrerin.

Den Teufelskreis
durchbrechen

Die straffällig gewordenen Jugendlichen haben häufig keinen Schulabschluss. Die Möglichkeit zum Nachholen bietet die JVA. Viele werden danach Facharbeiter wie Elektriker, Metallfacharbeiter oder Maler und Lackierer. Die Ausbildung ist eine sinnvolle Maßnahme um die jungen Männer zwischen 16 und 24 Jahren nach der Entlassung in ein normales Leben zu führen. Das funktioniert leider nicht immer. „Rückfälle kommen vor“, so die Pfarrerin. Um das Vollzugsziel zu erreichen, benötigen die Gefangenen seelsorgerische Hilfe. Die Pfarrerin führt mit ihnen immer Einzelgespräche. Sie ist die Vertrauensperson der straffällig gewordenen und unterliegt der absoluten Schweigepflicht, was nicht immer einfach ist, da sie auch Kenntnis von ungewöhnlichen Problemen bekommt. Die jungen Männer sind häufig in eine gefährliche Spirale geschlittert, die sich um Beschaffungskriminalität und Drogenkonsum dreht. Hier helfen die Gespräche Alternativen auf zu zeigen und den Betroffenen aus dem Teufelskreis zu helfen.