Bonn. Die neunjährige Anna war im Juli 2010 gestorben, nachdem sie in der Badewanne unter Wasser gedrückt worden war. Die Staatsanwaltschaft spricht nun von Mord - und fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe für die Pflegemutter.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod des neunjährigen Pflegekindes Anna hat die
Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für die Pflegemutter gefordert. Sie
beantragte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und die Feststellung der
besonderen Schwere der Schuld, was eine Freilassung bereits nach 15 Jahren
ausschließen würde.
Für den ebenfalls angeklagten Ehemann der 52-Jährigen beantragte
Oberstaatsanwalt Robin Fassbender am Donnerstag vor dem Landgericht Bonn eine
neunjährige Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge und
Freiheitsberaubung.
Vorwurf: Pflegemutter habe komplexes Lügengebilde gebaut
Dem Ehepaar wird vorgeworfen, ihr neunjähriges Pflegekind in mehreren
Fällen misshandelt und im Juli 2010 mehrfach in der Badewanne unter Wasser
gedrückt zu haben. Das Mädchen war an den Folgen der Misshandlungen gestorben.
Ein Rechtsmediziner hatte während des Prozess gesagt, das Kind sei mindestens
drei Minuten unter Wasser gedrückt worden. Der Pflegevater hatte im Prozess
einige der ihm zur Last gelegten Taten eingeräumt, das gewaltsame Untertauchen
Annas am 22. Juli 2010 hatte er jedoch seiner Ehefrau zur Last gelegt.
Beiden Angeklagten bescheinigte Fassbender einen
"menschenverachtenden Umgang" mit dem Kind. Die Pflegemutter habe ein komplexes
Lügengebilde aufgebaut, um dem gesamten Umfeld sowie auch dem Jugendamt Probleme
mit Anna zu suggerieren, die das Kind gar nicht hatte, sagte er. (dapd)