Düsseldorf. Weil er einen Fahrgast in Not in einen Mülleimer pinkeln ließ, versetzte die Bahn einen langjährigen Schaffner und leitete ein Disziplinarverfahren ein. Nun ist der Streit beigelegt: Die Bahn hat die Versetzung zurückgezogen. Eine mögliche Geldbuße hatte das Gericht schon zuvor abgelehnt.
Die Bahn hat in der Pinkel-Affäre die Versetzung gegen ihren Schaffner zurückgezogen. Das teilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht auf Anfrage von DerWesten mit. Gleichzeitig sei damit auch die Versetzung des 54-jährigen Mannes zurückgenommen worden. Er war zuvor zum Nachtwächter in einem Stellwerk degradiert worden.
Der Schaffner hatte einem Fahrgast erlaubt, nachts in den Mülleimer eines unbesetzten 1.-Klasse-Abteils zu urinieren. Der Zug, eine S-Bahn neuerer Bauart, verfügte über keine Toiletten. Die Bahn hatte daraufhin ein Disziplinarverfahren gegen den Schaffner eingeleitet und ihn nach 36 Dienstjahren versetzt.
"Wir haben uns mit dem Mitarbeiter hingesetzt und sind den Fall noch einmal durchgegangen", sagte ein Bahnsprecher gegenüber DerWesten. "Dann haben wir uns einvernehmlich geeinigt." Weiter wollte er den Vorfall nicht kommentieren.
Richter: Der Schaffner hat mit seiner Entscheidung "Schlimmeres verhindert"
In einer ersten Entscheidung hatte das Düsseldorfer Gericht bereits zugunsten des Schaffners entschieden. Der Mann musste nicht, wie von der Bahn gefordert, 100 Euro Strafe zahlen. Es habe sich um eine Ausnahmesituation gehandelt, sagte der Richter. Der Mitarbeiter habe keine andere Wahl gehabt und Schlimmeres verhindert. Nun wird wohl auch das zweite Verfahren eingestellt, wenn der Schaffner als Kläger zustimmt.
Zu dem Streit hatte sich auch der Fahrgastverband "Pro Bahn" geäußert. Die Klo-Not verursache „unhaltbare Zustände“. „Insbesondere in der Region Rhein-Ruhr legen die Kunden mit den S-Bahnen auch längere Strecken zurück“, erklärte der Bundesvorsitzende Karl-Peter Naumann.