Dortmund/ Hagen. Der S-Bahn-Schaffner, der einem Fahrgast erlaubt hatte, in einen Mülleimer zu pinkeln, muss kein Bußgeld zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Bahn will neue Züge einführen - mit Toiletten.

Obwohl er einem S-Bahn-Reisenden erlaubt hatte, in einen Mülleimer zu urinieren, muss ein Zugbegleiter der Bahn kein Bußgeld zahlen. Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Die Bahn hatte gegen den 54-jährigen Bahnobersekretär ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt, da er nachts einem Fahrgast gestattet hatte, in einer "Notsituation" den Mülleimer in einem leeren Waggon der 1. Klasse als Toilette zu benutzen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab nun der Klage des Bahnmitarbeiters statt. Es habe sich um eine Ausnahmesituation gehandelt, sagte der Richter. Der Mitarbeiter habe keine andere Wahl gehabt und Schlimmeres verhindert.

Bahn-Mitarbeiter gab Hinweis auf Mülleimer

Er muss in großer Not gewesen sein. In seiner Verzweiflung wandte sich der Fahrgast mit seinem dringenden Bedürfnis vertrauensvoll an einen Bahn-Mitarbeiter. Sein Problem: Er musste auf die Toilette. Sofort. Und in den neuen S-Bahn-Zügen gibt es kein Klo. Bis zum nächsten Halt könne er auch nicht warten. Also verwies der Bahn-Angestellte den Kunden zur Erleichterung kurzerhand an einen Müllbehälter in der ersten Klasse.

Die Notdurft beschäftigt nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Deutsche Bahn nämlich fordert von ihrem Mitarbeiter eine Geldstrafe von 100 Euro, weil er dem Passagier den Papierkorb als Toiletten-Alternative empfahl. Der Beschuldigte rechtfertigt sich, es gebe bei seinem Arbeitgeber keine entsprechende Dienstanweisung für derartige Fälle.

VRR: "S-Bahn ist für kürzere Strecken"

Die Klo-Problematik ist auch dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr bekannt. Der VRR hat die 84 neuen S-Bahnen seinerzeit bestellt. Interessenverbände für Senioren haben den Verkehrsverbund bereits auf die Schwierigkeiten gerade für ältere Menschen aufmerksam gemacht.

„Das ist ein Produkt für kurze Strecken. Auf längeren Distanzen sind Regionalzüge mit Toiletten im Einsatz“, erklärt Sprecherin Sabine Tkatzik die grundsätzliche Entscheidung. Allerdings seien gerade neue Bahnen für die Strecken S5 (Dortmund-Hagen) und S8 (Hagen-Wuppertal) ausgeschrieben worden. Diese Modelle werden laut VRR auf jeden Fall mit Klos ausgestattet sein.

Der Fahrgastverband „Pro Bahn“ spricht von zum Teil „unhaltbaren Zuständen“ durch die Klo-Not. „Insbesondere in der Region Rhein-Ruhr legen die Kunden mit den S-Bahnen auch längere Strecken zurück“, erklärt der Bundesvorsitzende Karl-Peter Naumann. Er verweist auf die zunehmende Zahl an älteren Passagieren. „Gerade Männer leiden unter Prostatabeschwerden und sind auf die Toilette angewiesen.“