Essen. Die Ruhe der Toten ist gestört: Immer häufiger dringen Metalldiebe nachts in Friedhöfe ein und stehlen metallenen Grabschmuck. Friedhofsverwaltungen wollen deshalb die Tore nachts abschließen. Sie machen Schrotthändlern schwere Vorwürfe.

Die Metalldiebe kommen mitten in der Nacht und stehlen auf Friedhöfen wertvollen Grabschmuck aus Bronze, Messing und Kupfer. Bis August 2011 ermittelte das Landeskriminalamt (LKA) bereits mehr als 200 Fälle von Grabraub in NRW – Tendenz steigend. CDU-Rechtsexperte Peter Biesenbach fordert deshalb härtere Strafen. Künftig sollen Diebstähle und Verwüstungen auf Gräbern mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

Bundesweit häufen sich Vandalismus, Sachbeschädigungen und Diebstähle auf Friedhöfen. Auf dem größten jüdischen Friedhof Europas in Berlin-Weißensee wurden allein im August 2011 innerhalb einer Woche 47 Gegenstände gestohlen und 16 Grabstätten geschändet. Auch in NRW sind überall professionelle Diebesbanden am Werk, die angesichts hoher Metallpreise ihr kriminelles Geschäft machen wollen. In Grefrath stahlen Plünderer im Januar Bronzetafeln mit den Namen von 173 Gefallenen. Landesweit müssen empörte Angehörige und die Polizei immer häufiger erleben, dass pietätlose Grabräuber die letzte Ruhe der Verstorbenen stören.

Kommunen wollen Friedhöfe nachts schließen

Erste Kommunen diskutieren bereits, ob Friedhöfe in Zukunft nachts verschlossen oder besonders umzäunt werden müssen. Die meisten Friedhofsverwaltungen wollen die Friedhöfe aber weiter Tag und Nacht zugänglich halten.

Juristisch fallen Diebstähle von Grabschmuck heute nicht unter die Störung der Totenruhe, sondern werden als einfacher Diebstahl geahndet. Die CDU-Landtagsfraktion hält das für völlig ungenügend. In einem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für schärfere Gesetze gegen Grabplünderer einzusetzen. „Warum Grabkreuze, - lampen, Madonnen, Heiligenfiguren und ähnliche Gegenstände auf einem Friedhof weniger Schutz genießen sollten als innerhalb eines Kirchenraums, leuchtet nicht ein“, klagt Biesenbach.

Friedhofsverwaltungen sehen Schrotthändler in der Pflicht

Weil die Grabräuber die entwendeten Gegenstände meist einschmelzen und zum Schrottpreis an Altmetallhändler verkaufen, sehen Friedhofsverwaltungen die Schrotthändler in der Pflicht. Falls Schrotthändler nicht alles, was ihnen angeboten wird, ohne Prüfung ankaufen würden, wären die Geschäfte der Diebe nicht lukrativ. Die Polizei bittet alle Geschädigten, Strafanzeige zu erstatten, um organisierten Banden das Handwerk zu legen.

Härtere Strafen verlangt die CDU-Opposition auch für den Vandalismus und die mutwillige Zerstörung von Gräbern. Geldstrafen und Haftstrafen bis zu zwei Jahren für „einfache Sachbeschädigung“ müssten auf bis zu fünf Jahren erhöht werden. Die Zerstörung von Gräbern dürfe nicht länger als Bagatelle geahndet werden.

Metalldieben auf der Spur

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