Essen. Friseure nehmen nach einem Monat Corona-Zwangspause wieder den Betrieb auf. Was Kunden zu Öffnung, Schutz, Terminen und Preisen wissen müssen.

Ab nächster Woche dürfen Friseure wieder ihre Arbeit aufnehmen – allerdings unter strengen Hygieneauflagen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk herausgegeben. Darin sind alle Regelungen enthalten, die Friseure im Arbeitsalltag nun erfüllen müssen. Ob sich die Betriebe daran halten, werde von den örtlichen Ordnungsbehörden kontrolliert.

Wie viele Kunden dürfen sich in einem Friseursalon aufhalten?

Bislang hat die Regierung keine klare Personenbegrenzung abhängig von der Größe des Salons vorgegeben. Daher gilt laut BGW: Die der Anzahl der Personen muss die Abstandsregel berücksichtigen. Der Mindestabstand von anderthalb Metern muss eingehalten werden. Wichtig ist ausreichender Bewegungsspielraum zwischen Kunden und Friseuren. Während Friseure Haare waschen, schneiden oder färben, gilt der Mindestabstand nicht.

Ist ein Friseurbesuch auch spontan ohne Termin möglich?

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Spontan beim Friseur vorbeischauen und um einen Haarschnitt bitten – das ist vorerst nicht möglich. Friseure dürfen Kunden nur mit Termin empfangen, egal ob telefonisch oder online vereinbart. Am besten erscheint man pünktlich zum Termin. Denn um Personenansammlungen zu vermeiden, müssen Wartebereiche geschlossen bleiben. Wer zu früh dran ist, wartet laut BGW-Empfehlung draußen.

Gilt mein Termin, den ich vor Wochen ausgemacht habe, immer noch?

Das ist von Salon zu Salon unterschiedlich. Viele Betreiber takten ihre Termine nicht mehr so eng wie zuvor, um die Personenzahl gering zu halten. Die Duisburger Friseurmeisterin Sadiye Kisin etwa arbeitet in ihrem Salon statt mit neun Plätzen, nun mit vier. „Wir öffnen aber zwei bis drei Stunden länger, um unsere Stammkunden bedienen zu können“, erklärt sie. Wer einen lange zuvor vereinbarten Friseurtermin hat, sollte sicherheitshalber telefonisch abklären, ob der Termin stattfindet.

Werden nur Kunden mit Schutzmaske bedient?

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Ja. Bei der Terminvergabe sollen Friseure ausdrücklich auf die Maskenpflicht hinweisen. Wer keinen eigenen Mund- und Nasenschutz hat, erhält in der Regel einen beim Friseur vor Ort. Idealerweise sollten Kunden allerdings bereits mit eigener Maske den Salon betreten. Sadiye Kisin hat sich einen Vorrat an Stoffmasken angelegt. „Mein Mann ist Schneider, das ist ganz praktisch“, erzählt sie.

Müssen Kinder einen Mundschutz tragen?

Da Kinder auch Corona-Viren übertragen können, sollten sie im Friseursalon eine Schutzmaske tragen. Sind sie dafür noch zu jung, sollte man von einem Friseurbesuch absehen.

Dürfen mehrere Kunden parallel von einem Friseur bedient werden?

Die BGW rät davon ab. Ein Wechseln zwischen den Kunden verlangt wiederholtes Desinfizieren der Hände und der Arbeitsgeräte.

Dürfen Kunden ihre Kinder ohne andere Begleitungen mitbringen?

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Da die Personenzahl im Salon auf ein Minimum reduziert werden soll, dürfen sich neben den Arbeitskräften nur Kunden im Friseursalon aufhalten. Die Ausnahme: Personen, die zur Betreuung, Aufsicht oder für Hilfestellung unbedingt notwendig sind. Darunter fallen auch Eltern und ihre Kinder. Friseurmeisterin Kisin empfiehlt: „In so einem Fall sollte man das immer telefonisch ankündigen, damit sich die Friseure darauf einstellen können.“

Wieso müssen die Haare eines jeden Kunden gewaschen werden?

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Laut BGW lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass sich Corona-Viren auf den Haaren befinden. Viren könnten an Haaren anhaften und bei Kontakt auf den Friseur übertragen werden. Die Viren ließen sich jedoch mit Haarwaschmittel deaktivieren und entfernen. Deshalb müssten Sie die Haare bei jedem Kunden (auch bei Kindern) vor jeder weiteren Behandlung gewaschen werden. Das gelte übrigens auch für das Färben der Haare. Bei Haarfärbemitteln, die auf trockenes Haar aufgetragen werden müssten, könnten die Haare nach der Wäsche getrocknet werden.

Werden alle Leistungen wie gewohnt angeboten?

Nein. Barbierarbeiten sowie alle anderen gesichtsnahen Dienstleistungen, beispielsweise Augenbrauen zupfen oder Wimpern färben, dürfen aktuell nicht durchgeführt werden. Friseurmeisterin Sadiye Kisin rechnet aber auch beim Haare schneiden und färben mit Einschränkungen: „Gerade um die Ohren herum kann es mit Maske schwierig werden.“

Muss ich mich als Kunde in eine Kontaktliste eintragen?

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Offiziell ja. Der Arbeitsschutzstandard der BGW verpflichtet die Salonbetreiber zu einer Dokumentation der Kundennamen und Telefonnummern. So könne im Falle einer Ansteckung die Infektionskette lückenlos nachvollzogen werden. Wer sich nicht in so eine Liste eintragen wolle, könne nicht bedient werden.

Sind Hausbesuche von privaten Friseuren erlaubt?

Laut BGW seien Hausbesuche mobiler Friseure kritisch. Es gelten die gleichen Hygieneauflagen wie in Friseursalons. Ob sie eingehalten werden, lässt sich nicht kontrollieren.

Info: Preisanstieg zu erwarten

Laut Friseurverband NRW müssten Kunden mit einem Preisanstieg für die Dienstleistungen beim Friseur rechnen. Damit solle ein Teil der Kosten für die zu beschaffenden Materialien und den zeitlichen Mehraufwand abgedeckt werden.

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„Die Kosten dafür können nicht alleine von den Betrieben getragen werden. Wir stellen vielfach fest, dass dafür allerdings auch großes Verständnis bei den Kunden zu erkennen ist“, erklärt Marc Ringel, Geschäftsführer des Friseur- und Kosmetikverbandes Nordrhein-Westfalen. Gerade für Männer dürfte der Besuch beim Friseur teurer als sonst werden, da der Trockenhaarschnitt nicht erlaubt ist. Je nach Friseursalon liege der Preisunterschied bei zwei bis fünf Euro.

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