An Rhein und Ruhr. . Ein Programm fürs Handy macht’s möglich: Jeder Bürger kann Falschparker “denunzieren“. Die App polarisiert – und gewinnt in NRW an Bedeutung.
Zwei leuchtend gelbe Fahrzeuge des ADAC parken auf einem Radfahrweg in Mönchengladbach. Und nur wenige Schritte entfernt sitzen die Pannenhelfer in einer Pizzeria. Mittagspause. Ein Radfahrer kommt vorbei, sieht die abgestellten Hindernisse, macht ein Foto von den Fahrzeugen und stellt das Bild ins Internet. Lieber noch hätte der Mann die Mitarbeiter des Automobilclubs über die Smartphone-App „Wegeheld“ angezeigt, doch darauf verzichtete er, weil er nicht wollte, „dass sie Stress mit ihrem Arbeitgeber bekommen“.
Auch interessant
Die Geschichte ist knapp anderthalb Jahre alt, aber sie zeigt immer noch sehr anschaulich, in welche Gewissensnöte man durch die Existenz einer App kommen kann. Denn dieses leicht auf jedem Handy zu installierende Computerprogramm ermöglicht es jedem Bürger, als Ordnungshüter zu arbeiten und in wenigen Schritten eine Anzeige zu schreiben.
Die Falschparker-App ist schon ein paar Jahre alt, sie wurde 2013 entwickelt, und Heinrich Strößenreuther, der Initiator des Programms, hat in dieser Zeit unzählige Male beteuert, dass es ihm allein darum gehe, dass weniger Fuß- und Radwege durch Falschparker blockiert werden und dass das Zweite-Reihe-Parken eingedämmt wird. Nicht mehr und nicht weniger.
App gewinnt an Bedeutung
Ist es wirklich so einfach? Tatsache ist offenbar, dass die App zunehmend an Bedeutung gewinnt. Man nehme die Stadt Essen als Beispiel: Hier rechnet Rüdiger Wittkat, der Abteilungsleiter der Verkehrsüberwachung, mit einem deutlichen Anstieg an Anzeigen durch Privatbürger, die wesentlich auf „Wegeheld“ zurückzuführen sind.
Nach vorsichtigen Schätzungen wird von Seiten der Stadt die Zahl von 3500 Anzeigen genannt, was einem Anteil von bis zu zwei Prozent aller in Essen eingeleiteten Verfahren gegen Verstöße im ruhenden Verkehr ausmacht, wie es im Amtsdeutsch heißt.
Erheblicher Mehraufwand
Ähnlich ist die Situation in Düsseldorf. Auch hier dürfte „Wegeheld“ einen erheblichen Mehraufwand für die Stadt mitverantworten. Gab es im Jahr 2013 noch 4344 Drittanzeigen beim Düsseldorfer Ordnungsamt, so ist die Zahl im vergangen Jahr bereits auf 11.500 hochgeschnellt und hat sich somit nach Informationen der Rheinischen Post mehr als verdoppelt. Klar ist allerdings: Ob die Ordnungsbehörde den jeweiligen Fall verfolgt, steht ihr völlig frei.
In Duisburg, betont Pressesprecher Jörn Esser, verweise man zwar „nicht aktiv auf die App“, dennoch erreichten die Stadt Hinweise über „Wegeheld“, da auf dem Programm die Mailadresse des Ordnungsamts hinterlegt sei. „Sind die Angaben vollständig und nachvollziehbar, die via App versendet werden, wird geprüft, ob ein Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.“
Anders in Wesel. Hier, am Niederrhein, spiele die Smartphone-App überhaupt keine Rolle. Hinweise zu Falschparkern erreichten die Stadt, wie Kämmerer Klaus Schütz erklärt, lediglich per E-Mail oder per Telefon: „Wir haben etwa zehn Fälle die Woche, und fast immer ist der sich meldende Bürger persönlich betroffen.“ Gibt es also ein Stadt-Land-Gefälle?
Unzweifelhaft ist, dass „Wegeheld“ polarisiert. Für die einen Held, für die anderen Schurke – oder konkreter formuliert: ein digitaler Pranger. Die Möglichkeit, den Vorfall zu schildern, mit einem Spruch zu kommentieren und das jeweilige Foto auf Twitter oder der Homepage der App zu veröffentlichen, empört so manchen Bürger.
Auch interessant
Wie sehr, lässt sich für jedermann nachempfinden, der sich im Internet umguckt. „Je mehr Anzeigen eingehen, desto größer wird der Druck auf die Politik, hier tätig zu werden“, freuen sich die einen, während die anderen über „Denunzianten“ schimpfen und eine neue App fordern, um Rad-Rowdys melden zu können. Die Kritik gipfelt in der Forderung nach Nummernschildern für Fahrräder, „damit man auch eine Chance hat, diese aus dem Verkehr zu ziehen und zu belangen“.
Rechtlich nicht zu beanstanden
Rein rechtlich sind die Anzeigen nicht zu beanstanden – solange öffentlich keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Wer also in die Rolle der Hobby-Politesse schlüpft, wer ein Foto des Verkehrssünders schießt und es ins Internet stellt, sollte zuvor das Nummernschild, gegebenenfalls sogar Personen, die sich auf dem Foto befinden, unkenntlich gemacht haben. Ansonsten, so betont ein Sprecher des ADAC gegenüber der NRZ, macht sich jeder private Ordnungshüter strafbar und riskiert, selbst angezeigt zu werden.