Essen. . Mit dem Jahr 2016 endet auch die Übergangsfrist: Dann sollte kein Haushalt mehr ohne Lebensretter sein. Fachleute raten seit Jahren zur Prävention.
16 Jahre haben die Präventionsfachleute der Feuerwehren für den Einsatz von Brandmeldern in allen Haushalten geworben. Nun ist es so weit. „Die Rauchmelderpflicht ist jetzt flächendeckend in Deutschland eingeführt“, meldet Claudia Groetschel, Sprecherin des Forum Brandrauchprävention e.V.. Neubauten oder Umbauten müssen seit April 2013 unmittelbar mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für bestehende Bauten wurde eine Übergangsfrist bis 31. 12. 2016 eingeräumt. Warum Rauchmelder so wichtig sind? Die NRZ sprach mit Experten, um die Pflichten für Mieter und Vermieter zu klären.
Wer zahlt den Rauchmelder, wer zahlt die Wartung?
Silke Gottschalk, Mieterbund NRW: „Für Anschaffung ist der Vermieter zuständig, deshalb hat er die Kosten zu tragen, es sei denn, Mieter und Vermieter hatten bis zum 31. März 2013 etwas anderes vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Vermieter die Geräte nur anmietet, nicht kauft. Die Anmietungskosten treten an Stelle der Anschaffungskosten, sind also Sache des Vermieters. Wartung und Austausch der Batterien aber ist Aufgabe des Mieters. Aber: Ist ein Gerät defekt, muss der Vermieter es ersetzen.“
Was gehört zur Wartung der Geräte?
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Erik Uwe Amaya, Haus & Grund Rheinland: „Wer in der Wohnung lebt, also der Mieter oder selbstnutzende Eigentümer, muss die Betriebsbereitschaft sicherstellen. Dazu gehören die Funktionsprüfung, die Wartung, sowie der Batteriewechsel. Funktionsprüfung heißt, dass einmal jährlich die Prüftaste gedrückt wird, um die akustische Warnung zu aktivieren. Verschmutzte Raucheindringungsöffnungen müssen gereinigt werden. Die Batterien sollten so gewechselt werden, wie der Herstellers angibt, oder spätestens, wenn der Rauchmelder eine Batteriestörung meldet.“
Was kann der Mieter machen, wenn der Eigentümer sich nicht um die Anschaffung und Installation kümmert?
Silke Gottschalk, Mieterbund NRW: „Der Mieter sollte den Eigentümer auf seine Pflicht zum Einbau der Geräte hinweisen und ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Kommt er dem nicht nach, sollte der Mieter die Geräte selbst einbauen und dem Vermieter die Kosten dafür in Rechnung stellen.“
Was passiert, wenn der Mieter die Installation nicht zulässt?
Erik Uwe Amaya: „Der Vermieter hat unter bestimmten Voraussetzungen für die Installation der Melder ein Betretungsrecht. Der Mieter muss die Modernisierungsmaßnahme zu dulden. Allerdings muss der Melder nicht vom Fachpersonal angebracht werden. Lässt der Mieter die Installation nicht zu, kann der Vermieter das so genannte Betretungsrecht einklagen.“
Kann es rechtliche Konsequenzen geben, wenn kein Rauchmelder eingebaut wird?
Erik Uwe Amaya: „Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits angekündigt, dass die Behörden Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern nicht kontrollieren werden. Allerdings kann es nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Bauordnungsämter auch auf Grund von Hinweisen Kontrollen durchführen werden.“
Woran erkenne ich eigentlich gute Rauchmelder?
Mike Filzen, Pressesprecher der Feuerwehr Essen: „Es gibt in der Regel zwei Arten von Rauchmeldern: Solche mit Neun-Volt-Blockbatterie, diese muss alle ein- bis anderthalb Jahre gewechselt werden; dann gibt es noch die Rauchmelder mit „Q-Label“. Diese sind stabiler, reduzieren Falschalarme, haben Lithium-Zellen fest verbaut und halten dadurch zehn Jahre lang. Nach diesem Zeitraum muss sowieso ein neuer Rauchmelder installiert werden. Mit den Lithium-Zellen erspart man sich den Batteriewechsel.“
In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden?
Mike Filzen: „In allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten, sollen Rauchmelder angebracht werden, also im Wohnzimmer, Schlafzimmer, Büro, Kinderzimmer. In Bad und Küche sollten keine Rauchmelder installiert werden, da aufgrund von Dämpfen fehlerhafter Alarm ausgelöst werden kann. Wer diese Räume auch absichern möchte, greift am besten zu Sonderlösungen, nämlich Wärmemeldern: Die lösen erst Alarm aus, wenn es eine bestimmte Hitzeentwicklung gibt.“
Wie genau sollten die Melder angebracht werden?
Erik Uwe Amaya: „Der Brandgeruch muss frühzeitig erkannt und gemeldet werden, der Rauch muss den Melder also ungehindert erreichen können. Grundsätzlich ist ein Melder pro Raum ausreichend. Bei verwinkelten Räumen, Zimmern, die größer als 60 Quadratmeter sind oder sehr langen Fluren sind weitere Melder erforderlich. Die Melder sind mittig im Raum an der Decke, mindestens 50 Zentimeter von der Wand anzubringen. Sie können mit Schrauben oder mit dafür vorgesehenen Klebepads befestigt werden.“
Wie testet man die Funktionstüchtigkeit der Rauchmelder?
Mike Filzen, Pressesprecher Feuerwehr Essen: „Jeder Rauchmelder hat eine Test-Taste. Drückt man diese, ertönt ein langanhaltender, lauter Alarmton. Dieser ist fast identisch mit dem richtigen Alarmsignal. Ertönt stattdessen ohne Zutun ein kurzer Warnton, ist die Batterie leer und muss gewechselt werden.
Hintergrund: Gefahr durch Rauchentwicklung
70 Prozent der Opfer eines Brandes verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Die meisten Opfer sterben nicht durch das Feuer, sondern an den Folgen einer Rauchvergiftung, so Experten. Nachts schlafe auch der Geruchssinn, deshalb werde die Rauchentwicklung zu spät bemerkt.„Der Alarm der Rauchmelder verhindert nicht den Brand, aber er verschafft den Einwohnern den nötigen zeitlichen Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen, Nachbarn zu warnen und die Feuerwehr zu rufen“, erklärt Mike Filzen von der Feuerwehr Essen.