Essen/Schermbeck. NRW-Sicherheitsbehörden haben Hinweise auf den Anschlag auf den Sikh-Tempel offenbar nicht ausreichend verfolgt. Das legt ein Medienbericht nahe.
Der Anschlag auf den Sikh-Tempel in Essen mit drei Verletzten hätte möglicherweise verhindert werden können, wenn Behörden beherzter auf Warnungen reagiert hätten. Erst vor wenigen Tagen hatte sich die Polizei in Gelsenkirchen entschuldigt, weil sie im Vorfeld einen Hinweis aus der Schule eines jugendlichen Tatverdächtigen nicht konsequent genug verfolgte.
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Jetzt wird bekannt: Die Mutter eines anderen Verdächtigen - die von Tolga I. aus dem niederrheinischen Schermbeck - hatte sich auch an die Polizei gewandt und gewarnt. Drei Wochen vor der Tat am 16. April soll sie laut Recherchen von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR Staatsschutz-Beamten in Duisburg eine Kladde ihres Sohnes mit Plänen zur „Bekämpfung der Ungläubigen“ übergeben haben.
"Ein möglicherweise großes Versäumnis"
Gefunden hatte sie die Kladde im Jugendzimmer von Tolga. Endgültig ausgewertet wurden die Unterlagen den Recherchen zufolge aber erst zehn Tage nach dem Anschlag – „ein möglicherweise großes Versäumnis“, heißt es in dem Bericht. Die Polizei soll den Fall „Tolga I.“ mit Jugendamt und dem Verfassungsschutz erörtert haben.
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Eine Polizeisprecherin bestätigte gestern Abend auf NRZ-Nachfrage den Kontakt zu der Mutter. Sie erklärte, dass man nach der Übergabe der Kladde unmittelbar mit der Einleitung eines Strafverfahrens reagiert habe. Zudem habe man „gefahrenabwehrende Maßnahmen“ getroffen.
Innenministerium: Es gab mehrere Gefährderansprachen
Es habe beispielsweise mehrere sogenannte Gefährderansprachen gegeben, bei denen man Tolga I. erklärt habe, dass er im Blick der Behörden sei. Zudem habe man der Mutter Verhaltensregeln aufgezeigt. Die Polizeisprecherin betonte: „Zu diesem Zeitpunkt lagen uns noch keine Hinweise auf die Identitäten der übrigen Tatverdächtigen des Anschlags vor.“
Das Innenministerium in Düsseldorf will am 2. Juni im Innenausschuss des Landtages zu dem Sachverhalt informieren.
Update: Die Duisburger Polizei widerspricht der Darstellung: Die Aufzeichnungen hätten allein Hinweise auf mögliche Eigentumsdelikte enthalten, nicht etwa auf Anschlagspläne, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Der Staatsschutz habe ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft die Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses angeregt. Die Staatsanwaltschaft haben den für eine Durchsuchung bei Tolga I. erforderlichen Anfangsverdacht verneint.