Düsseldorf/Wuppertal. Mit orangenen Warnwesten war 2014 die “Scharia-Polizei“ durch Wuppertal marschiert. Jetzt müssen sich ihre Mitglieder vor Gericht verantworten.
Mitglieder der "Scharia-Polizei", die 2014 in Warnwesten mit dem Schriftzug "Shariah Police" durch Wuppertal-Elberfeld gelaufen waren, müssen sich nun doch vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage gegen acht von neun Beschuldigten zugelassen. Das Gericht halte eine Verurteilung der Angeklagten (Verstoß gegen das Uniformverbot im Versammlungsgesetz) für wahrscheinlich, teilte das Oberlandesgericht am Dienstag mit.
Möglicher Verstoß gegen das Uniformverbot
Zuvor war das Landgericht Wuppertal zu einer gegenteiligen Einschätzung gekommen und hatte Ende vergangenen Jahres die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Wuppertal Beschwerde ein.
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Wortführer und Initiator der "Scharia-Polizei" soll der Salafist Sven Lau gewesen sein. Gegen ihn erhob der Generalbundesanwalt Anfang vergangenen Monats Anklage wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat".
Durch das Tragen der Westen hätten die Männer ihre zustimmende Einstellung zur Geltung der islamischen Rechtsordnung Scharia und durch den Zusatz "Police" auch den Willen zur Durchsetzung zum Ausdruck gebracht, erklärten die Düsseldorfer Richter. Damit hätten sie ihre politische Gesinnung gezeigt, nämlich die Ablehnung einer Trennung von Staat und Kirche. Aufgrund des Nähe ihres Auftritts zu einer aus islamisch geprägten Ländern bekannten "Religionspolizei" seien sie geeignet, einschüchternd militant zu wirken.
Landgericht hatte Hauptverhandlung nicht zugelassen
Mit dieser Einschätzung widersprechen sie den Richtern des Wuppertaler Landgerichts, die erklärt hatten, von den handelsüblichen Warnwesten in grellem Orange seien keine einschüchternden oder bedrohlichen Effekte ausgegangen. Auch weckte der Schriftzug nach Ansicht des Landgerichts Wuppertal keine Assoziationen zu Polizeikleidung.