Berlin. Der Deutsche Mieterbund hat darauf hingewiesen, dass der Vermieter einem neuen Mieter neben dem Haus- und Wohnungsschlüssel auch den Keller-, Briefkasten- und Garagenschlüssel aushändigen muss. Außerdem darf er keinen Ersatzschlüssel für die Wohnung behalten.
Der Vermieter muss einem neuen Mieter sämtliche Schlüssel aushändigen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin gehören nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel dazu, sondern auch Keller, Briefkasten und Garagen-Schlüssel.
Der Vermieter darf auch keinen Schlüssel zur Wohnung behalten. Überlässt ihm ein Mieter freiwillig ein Exemplar, darf dieser dennoch nur mit Einwilligung des Bewohners die Wohnung betreten.
Mieter kann zusätzliche Schlüssel beantragen
Wie viele Schlüsselsätze einem Mieter zustehen, variiert je nach Anzahl der Bewohner. Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist darauf hin, dass der Mieter für seine Wohnungstür zusätzlich Schlüssel beantragen kann. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, damit die Putzhilfe, der Babysitter oder der Untermieter jederzeit freien Zutritt zur Wohnung haben.
Will der Mieter darüber hinaus Schlüssel anfertigen lassen, muss er die Kosten dafür übernehmen und den Vermieter darüber informieren.
MietrechtMieter muss Kosten für neues Schloss übernehmen
Sollte ein Schlüssel verloren gehen, muss der Mieter den Vermieter informieren und unter Umständen die Kosten für den Austausch des Schlosses übernehmen. Anders, wenn er den Schlüsselverlust nicht zu vertreten hat - zum Beispiel weil ihm der Schlüssel gestohlen wurde - oder wenn ein Missbrauch des verlorenen Schlüssels ausgeschlossen werden kann, weil er beispielsweise in einen Fluss gefallen ist.
Wenn der Mieter wieder auszieht, muss er persönlich sämtliche Schlüssel dem Vermieter oder der Hausverwaltung zurückgeben. Will der Vermieter die Kosten für zusätzlich angefertigte Schlüssel nicht übernehmen, kann der Mieter sie vor Zeugen unbrauchbar machen. (dpa/tmn)