Berlin. Bei einer Beschädigung der Wohnungstür durch einen Einbruch ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich. Dieser darf die Kosten für die Reparatur also nicht an den Mieter weitergeben. Allerdings müssen Mieter einiges beachten, damit sie am Ende nicht doch die Zeche zahlen.

Wird die Wohnungstür bei einem Einbruch beschädigt, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich. "Es handelt sich dabei um eine Instandsetzung", erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.

Die Kosten für die Reparatur dürften daher nicht an den Mieter weitergegeben werden. "Der Vermieter muss schließlich dafür sorgen, dass die Wohnungstür abschließbar ist." Andernfalls sei das ein erheblicher Mangel, etwa vergleichbar mit einer nicht funktionierenden Heizung im Winter.

Mieter müssen Vermieter unverzüglich informieren

Im Schadensfall müssten Mieter ihren Vermieter unverzüglich informieren, damit er entsprechende Maßnahmen einleiten kann, erklärt Happ. Ist der Vermieter nicht zu erreichen, weil der Einbruch beispielsweise am Wochenende stattfand, dürften Mieter selber eine Reparatur veranlassen.

"Wurde zum Beispiel das Schloss beschädigt, dürfen Sie einen Schlüsseldienst rufen", sagt Happ. "Die Rechnung muss dann der Vermieter übernehmen." Allerdings sollte die Maßnahme auch sinnvoll sein. So sollte etwa nicht unbedingt auf eigene Initiative ein teures Sicherheitsschloss eingebaut werden. (dpa)