Essen. Wer im Urlaub noch gerne Einkaufen geht, muss bei der Rückreise einiges beachten. Denn der Zoll hat Touristen im Blick, die vor allem in beliebte Shopping-Länder reisen. Wenn dann bei einer Kontrolle die Freigrenzen überschritten werden, kann das Urlaubsschnäppchen schnell zum teuren Einkauf werden.

Allzu verlockend waren die günstigen Angebote in den 350 Shops der Sawgrass Mills, dem riesigen Outlet-Center nahe Miami. Dort lockten ein paar Stücke des Modelabels Superdry für die Kids und die Polos von Ralph Lauren kosteten nur einen Bruchteil des heimischen Preises. „Wird schon gut gehen“, denkt man sich bei der Rückreise.

Es geht aber nicht immer gut: Die Zöllner haben einen Blick für verdächtige Personen. Das kann die noch steife Jeans oder der blitzende Golfschläger sein. Und sie wissen, welche Flieger aus welchen Ländern gerade gelandet sind und was Reisende dort gerne einkaufen. Ein Wink, und aus den Schnäppchen wird teure Schmuggelware.

Freigrenzen
Für Reisemitbringsel gibt es eine Obergrenze. Und die liegt bei einem Gesamtwert von 430 Euro für erwachsene Flugreisende. Junge Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren im Wert von 175 Euro einführen. Wer mit dem Auto oder dem Zug zurück reist, für den liegt das Limit bei 300 Euro. In allen Fällen ist es gleichgültig, ob es sich um Geschenke oder gekaufte Sachen handelt. Für alles, was darüber liegt, muss man Einfuhrabgaben zahlen.

Wer den Freibetrag nur wenig überzogen hat, zahlt dafür bis zu einer Gesamtsumme von 700 Euro nur einen pauschalen Steuersatz von 17,5 Prozent. Über 700 Euro Warenwert wird der Zollsatz für die jeweiligen Stücke berechnet, dazu kommt noch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent.

Tabak und Alkohol
Nicht zu den 430 Euro dazu gerechnet werden Rauchwaren, alkoholische Getränke und Parfüm. Dafür gibt es eigene Freigrenzen. So kann man zum Beispiel 200 Zigaretten, ein Liter Spirituosen über 22 Prozent Alkoholgehalt und 50 Gramm Parfüm pro Person frei einführen. Alkohol und Tabakwaren darf man übrigens auch aus EU-Ländern nicht grenzenlos einführen, sondern nur zum privaten Eigenverbrauch. Und den definiert natürlich der Zoll. Nur wer glaubhaft macht, dass auch größere Mengen rein privat verbraucht werden, zum Beispiel bei einer Familienfeier, der entkommt der Umsatzsteuer und Abgaben wie der Sektsteuer.

Achtung: Für einige Gebiete in der EU gibt es Ausnahmen! Zollfreie Gebiete wie die deutsche Insel Helgoland, Livigno und Campione d’Italia in Italien und die Kanarischen Inseln gelten zollmäßig als EU-Ausland mit den geringen Mengen.

Tipps für Schlaue
Zusammenreisende sollten ihre Einkäufe immer auf die Koffer verteilen, damit sie die persönlichen Freigrenzen ausschöpfen können oder zumindest die 700 Euro-Grenze für den pauschalen Steuersatz von 17,5 Prozent nicht übersteigen. Aber Achtung: Liegt der Wert eines Einzelstücks über der Freigrenze, wird der Freibetrag nicht angerechnet, und zwar auch nicht auf alle anderen Mitbringsel im Koffer. Dann ist der Wert aller mitgebrachten Sachen maßgebend für die Höhe der Abgaben. Außerdem sollte man die Quittungen aufbewahren. Sonst schätzt der Zoll den Wert der Waren – und rechnet natürlich dabei keine Rabatte und Outlet-Preise ein.

Strafverfahren
Wer beim Schmuggeln erwischt wird, für den wird es teuer. Eine Stange Zigaretten zum Beispiel kostet 38 Euro Einfuhrzoll und noch einmal 38 Euro Strafgebühr. Ab einem bestimmten Warenwert, der natürlich nicht bekannt gegeben wird, gibt es zudem eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

Finger weg von Pflanzen und Muscheln!
Von Souvenirs wie lebenden Orchideen, Fächerpalmen, Kakteen, Schnitzereien aus Elfenbein und exotischen Lebensmitteln wie Haifischflossen sollte man die Finger lassen. Auch Korallenstücke, Riesenmuscheln, Schneckengehäuse oder Schildkrötenpanzer lässt man lieber dort, wo sie angeboten werden. Denn die Einfuhr solcher Dinge verstößt fast immer gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen. Zertifikaten von Händlern, die das Gegenteil bestätigen, sollte man keinen Glauben schenken. Der Zoll verlangt eine Vernichtungsgebühr und wohl auch ein Bußgeld.

Billige Pillen können teuer werden
Auch für Medikamente gelten die Zollgrenzen. Zudem ist es verboten, rezeptpflichtige Arzneimittel aus dem außereuropäischen Ausland einzuführen. Das gilt nicht nur für Potenzmittel wie Viagra, sondern auch für hochdosierte Vitaminpräparate, Diätpillen und Tabletten mit dem Inhaltsstoff Melatonin. Außerdem: Pillen-Schmuggler setzen oft ihre Gesundheit aufs Spiel. Denn Arzneimittel wie Viagra sind beliebt bei Fälschern und enthalten im besten Fall keinen Wirkstoff.

Kostenlose App gegen Schmuggel
Smartphone-Besitzer können unterwegs bequem checken, ob sie eventuell gegen Einfuhrbestimmungen verstoßen. Sie müssen sich nur die kostenlose App „Zoll und Reise“ auf ihr Mobiltelefon laden, die das Bundesministerium für Finanzen programmieren hat lassen. Schnell und einfach finden sie damit alle Informationen, was und wie viel man einführen darf und welche Beschränkungen es gibt. Die App ist im Apple App Store und im Google Play Store erhältlich und benötigt keine Internetverbindung.

Weitere Informationen unter: www.zoll.de und www.artenschutz-online.de