Dresden. Nicht alles darf nach dem Urlaub außerhalb der Europäische Union nach Deutschland eingeführt werden. Bei bestimmten Nahrungsmittel herrschen veterinärrechtliche Einfuhrbestimmungen. Ausnahmen seien Schokolade oder Kekse, die in der angegebenen Höchstmengen mitgebracht werden, so der Zoll.
Nach einem Urlaub außerhalb der EU dürfen nicht alle Waren mit nach Hause gebracht werden. So gelten zum Beispiel für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft - also zum Beispiel Fleisch oder Milch - in die EU veterinärrechtliche Bestimmungen. Darauf weist der Zoll hin.
Reisende, die solche Waren mit sich führen, dürfen nur über bestimmte Eingangsstellen, an denen ein Veterinär anwesend ist, in die Europäische Union einreisen. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen: So dürfen etwa Nahrungsmittel, die nur in geringen Mengen Milch oder Sahne enthalten, wie zum Beispiel Schokolade oder Kekse, im Rahmen der angegebenen Höchstmengen aus dem Urlaub mitgebracht werden.
Präparate können in Deutschland als Medikament gelten
Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate können in Deutschland als Arzneimittel gelten. In diesem Fall dürfen Reisende entsprechende Präparate nur in einer Menge einführen, die ihrem üblichen persönlichen Bedarf entspricht. Darunter ist in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel anzusehen. (dpa)