Berlin. Bei gefälschten Souvenirs aus dem Urlaub sollte der Käufer vorsichtig sein: Zwar geht der Staat nicht gegen die Einfuhr solcher Produkte vor, allerdings kann der Hersteller klagen, denn dieser wird über die Fälschungen informiert. Hat man jedoch zu viele Souvenirs im Gepäck, wird der Zoll aktiv.

Die Uhr aus dem Basar im Urlaubsort hat vielleicht 40 Euro gekostet, aber sieht einer um ein Vielfaches teureren Rolex zum Verwechseln ähnlich. Das kann ein teurer Spaß für den Käufer werden: Nicht der Staat bestraft die Einfuhr von gefälschten Markenprodukten als Souvenirs, doch der geprellte Hersteller der Originalprodukte kann den Reisenden verklagen. Das Schnäppchen im Urlaub kann sogar gesundheitsgefährdend sein. Antworten auf wichtige Fragen:

Was passiert, wenn ich gefälschte Produkte aus dem Urlaub mitbringe?

Wer privat einkauft und Fälschungen im Gepäck hat, muss nichts befürchten. "Es ist keine Straftat", sagt Alwin Bogan, Pressesprecher beim Hauptzollamt Krefeld. Aber: Der Rechteinhaber wird informiert, er kann klagen und Schadensersatz fordern. Bogan berichtet, dass einige Unternehmen sehr sensibel auf solche Fälle reagieren und zum Beispiel den Originalwert eines teuren Schmuckstücks vor Gericht erstreiten. Andere Firmen unternehmen aber nichts.

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Wer aber gar so viele gefälschte Produkte im Koffer hat, dass die Zollfahnder davon ausgehen, man handele damit, dem droht mehr: Es wird Strafanzeige wegen Betrugs und Verstoß gegen das Markengesetz in Betracht gezogen, erläutert Volker Bartels vom Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM). Kosmetika oder Düfte können gar gefährliche Stoffe beinhalten, die Hautirritationen und Allergien auslösen, erklärt der VKE-Kosmetikverband in Berlin.

Wie kann ich Fälschungen erkennen?

Die Verpackungen von zum Beispiel Kosmetika sind zwar meist gut nachgemacht, aber zum Teil fehlen aufwendige Feinheiten wie Prägungen, erklärt der VKE, der Hersteller des von Fälschungen besonders betroffenen mittleren und hohen Preissegments vertritt. Markennamen werden oft schlampig aufgedruckt, auf den Verpackungen fehlen Hinweise zum Produkt. Parfüms sollten Verbraucher ausprobieren, denn bei Fälschungen kann das Rohr in der Pumpe zu kurz sein. Und natürlich: Fälschungen sind billiger als üblich.

Der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) rät, grundsätzlich für alle Produkte auf fehlende Labels, Beipackzettel, Garantie- und Echtheitszertifikate zu achten. Gefährliche Inhaltsstoffe zum Beispiel in Turnschuhen und in Spielzeug können ausdünsten. Manchmal kann man das erschnuppern - riecht der Kunststoff beißend nach Chemie, besser nicht kaufen.

Wie viel darf ich grundsätzlich im Ausland einkaufen?

Verzollt werden müssen bei der Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff Waren in einem Wert von über 430 Euro, mit dem Auto oder Zug liegt die Grenze bei 300 Euro, erklärt Alwin Bogan vom Hauptzollamt Krefeld. Wer weniger dabei hat, muss nichts befürchten. Wer mehr dabei hat, muss von sich aus auf den Zoll zugehen.

Gut ist, wenn alle Belege aufgehoben werden, damit die Zollbeamten erkennen können, zu welchen Preisen im Ausland eingekauft wurde. "Sie haben etwa ein Schnäppchen gemacht und drei Jeans für den Preis von zwei bekommen", nennt Bogan ein Beispiel. "Wenn Sie das nachweisen können, zahlen sie auch beim Zoll nur den Preis von zwei für drei."

Die Freigrenzen zählen für alle Einkäufe, auch für zum Beispiel einen Koffer voll Schokoladentafeln. "Wenn Sie aber nur ein paar wenige Tafeln dabei haben, sehen wir das nicht so eng. Es kann sich ja auch um Reiseproviant handeln." Wird die Reisefreimenge überschritten, muss man in der Regel den Einfuhrsteuersatz von 19 Prozent zahlen.

Gibt es eine Mengengrenze?

Ich darf zwar im Rahmen der Reisefreigrenze einkaufen, aber auch nur die Menge, die für meinen Eigenbedarf bestimmt ist. "Habe ich 50 gleiche Shirts verschiedener Größen im Gepäck, könnten wir den Eindruck bekommen, Sie betreiben Gewerbe, erklärt Zollsprecher Bogan. Diese Shirts dürfen dann nicht einfach so ins Land gebracht werden. "Fünf gleiche Shirts in der gleichen Größe ziehe ich mir in der Regel auch nicht an, fünf verschiedene aber schon", nennt Bogan ein weiteres Beispiel.

Von bestimmten Gütern, etwa Zigaretten und Alkohol, dürfen nur festgelegte Mengen eingeführt werden. Details gibt es hier. Hat man zu viele dabei, muss man diese doppelt nachversteuern, erklärt der Experte. Es geht in dem Fall auch um Steuerhinterziehung - ob aber eine Strafverfolgung eingeleitet wird, hängt von der Staatsanwaltschaft ab. Dann müsste man die hinterzogene Steuer plus in der Regel eine kleine Strafe bezahlen. (dpa)