Karlsruhe. Wenn die Silvesterrakete beim Nachbarn einschlägt, ihm das Auto, die Kleidung oder sogar das Haus ruiniert, sind Versicherungen gefragt. Doch diese prüfen genau, ob sie Schadensersatz zahlen müssen.
Auch dieses Silvester wird wohl wieder Feuerwerk für mehr als hundert Millionen Euro in die Luft gejagt. Aus der lauten Freude kann aber schnell ein Schrecken werden, wenn Böller und Raketen plötzlich Brände verursachen oder Menschen verletzten. Selbst eine Haftpflichtversicherung kommt dann nicht immer für alle Schäden auf. Folgende Dinge sind zu beachten, damit es nicht zu einem finanziellen Kater kommt:
- Böller-Freunde sollten nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft und zugelassen sind. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen ohne BAM-Prüfsiegel droht nicht nur eine Geldstrafe. Haftpflichtversicherungen zahlen auch keine Schäden, wenn illegale Böller vorzeitig explodieren und etwa gefährliche Verletzungen verursachen.
- Eltern haften für ihre Kinder, nicht die Versicherungen: Dies gilt immer dann, wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder unbeaufsichtigt mit Böllern spielen lassen. Versicherungen werten dies als grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht und zahlen nichts.
- Zündet etwa ein Gast auf der Silvesterparty einen Knaller im Gebäude, übernimmt dessen private Haftpflichtversicherung den Schaden nur, wenn dies aus Versehen geschehen ist. Nach Angaben der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) prüfen die Versicherungen dann allerdings genau, wer für den Schaden verantwortlich ist oder ob grob fahrlässig gehandelt wurde.
- Verursacht eine von Unbekannten abgefeuerte Silvesterrakete einen Wohnungsbrand, tritt die Hausratversicherung ein. Äußere Schäden am Haus begleicht die Wohngebäudeversicherung.
- Wird das eigene Auto durch Feuerwerkskörper beschädigt, greift - so vorhanden - die Kaskopolice. Die Teilkasko kommt für Schäden am Lack, zerbrochene Scheiben oder einen Autobrand auf. Glück im Unglück: Zu einer Rabattrückstufung kommt es dann nicht, obwohl die Versicherung den Schaden reguliert. Vollkaskoversicherungen übernehmen außerdem mutwillige Beschädigungen. Aber auch hier gilt die eherne Regel: Die Versicherung zahlt nur, wenn der Betroffene den Schaden nicht selbst verursacht hat und der Verantwortliche unerkannt bleibt. AFP