Köln.. Bei einem Unfall, den ein Fahrer selbst verschuldet hat, können alle Mitfahrer Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Fahrer selbst hingegen nicht. Eine Fahrerschutz-Versicherung - vielen Autofahrern unbekannt - tritt genau in diesen Fällen ein.

Der Fahrer schaut bei einem selbst verschuldeten Unfall mit dem Auto in die Röhre. Alle Mitfahrer können zwar Schadenersatzansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend machen, das gilt aber nicht für den Fahrer. Eine Fahrerschutz-Versicherung kann da Abhilfe schaffen.

Die Versicherung schafft einen finanziellen Ausgleich für den erlittenen Personenschaden des Fahrers. Zu den Leistungen zählen etwa der Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit, behindertengerechte Umbaumaßnahmen oder auch die Kosten für eine Reha-Behandlung. Die Police schließt damit die Lücke der Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Fahrerschutz-Versicherung kostet im Monat etwa 20 Euro bis 40 Euro. (dapd)