Berlin. Am 1. Mai tritt die neue Energiesparverordnung in Kraft. Das bedeutet, dass sich einiges ändern wird: Gas- und Ölkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Außerdem gibt es neue Energieausweise. Diese unterteilen Immobilien in den Klassen A+ bis H.
Zum 1. Mai tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Für Hausbesitzer ändert sich damit das eine oder andere. Ein Überblick zu drei wichtigen Änderungen:
- Alte Öl- und Gasheizkessel austauschen: Wer vor 1985 einen Öl- und Gasheizkessel eingebaut hat, muss die Anlage ab 2015 außer Betrieb nehmen. Das gilt auch für später eingebauten Anlagen, sobald sie 30 Jahre alt werden, erläutert die Deutsche Energie-Agentur (dena) in Berlin. Aber es gibt Ausnahmen: Nicht betroffen von der Regelung sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie grundsätzlich alle Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.
Oberste Geschossdecke dämmen
- Dämmen: Dämmen müssen Hausbesitzer ihre oberste Geschossdecke oder wahlweise das Dach, wenn die Mindestanforderungen dafür nicht erfüllt sind. Betroffen sind Decken beheizter Räume, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss grenzen. Ausgenommen sind laut dena auch hier Besitzer, die am 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.
- Neue Energieausweise: Neu ausgestellte Energieausweise unterteilen Immobilien künftig in Energieeffizienzklassen von A+ bis H ein. Diese Angaben müssen auch in einer Anzeige in der Zeitung oder in einem Onlineportal genannt werden. Spätestens bei der Besichtigung muss dem potenziellen neuen Mieter der Ausweis unaufgefordert vorgelegt und bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Laut der Verbraucherzentrale Berlin werde das stichprobenartig kontrolliert, zuständig sind die Bundesländer. (dpa)