Berlin. Wollen Eigentümer eine Immobilie verkaufen, müssen sie dem Kaufinteressenten unaufgefordert den Energieausweis vorlegen. So will es die Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Mai in Kraft tritt. Ausnahmen gelten für Denkmäler oder Gebäude mit bis zu 50 Quadratmetern. Sonst droht ein Bußgeld.
Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen will, muss künftig jedem Interessenten den Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Das schreibt die ab 1.Mai geltende neue Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Liegt kein Energieausweis vor, kann dies ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro bedeuten, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.
Ausnahmen gelten für Baudenkmäler oder Gebäude mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche. Außerdem müssen Angaben aus dem Energieausweis auch in Immobilienanzeigen stehen, wenn das Dokument zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits vorliegt. Laut EnEV müssen die Leser erfahren, was der wesentliche Energieträger für die Heizung ist, wie alt das Wohngebäude ist, welche Energieeffizienzklasse es hat und ob der Ausweis den Bedarf oder den Verbrauch des Gebäudes bewertet. dpa