Düsseldorf. Mehr Abordnungen, mehr Seiteneinsteiger, Alltagshelfer für die Schulen. Die Landesregierung hat ihr Handlungskonzept vorgestellt.
NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hat am Mittwoch im Fachausschuss des Landtags ein Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung vorgestellt.
Im Mittelpunkt stehen dabei ein leichterer Seiteneinstieg in den Lehrberuf, der Einsatz von Lehrkräften anderer Schulformen auch an den Grundschulen, mehr und längere Zwangs-Abordnungen von Pädagogen an Schulen mit hohem Personalbedarf und das Anwerben von „Alltagshelfern“, die – ähnlich wie Alltagshelferinnen und -helfer heute schon in Kitas – die Lehrkräfte in den Schulen unterstützen sollen.
Zuletzt "leicht positiver Trend" bei den Neueinstellungen
Feller (CDU) hat den Kampf gegen den Lehrermangel zur zentralen Aufgabe ihrer Amtszeit erklärt, zuletzt im WAZ-Videotalk. Im Schulausschuss erneuerte sie diese Haltung: „Der Lehrkräftemangel ist die zentrale Herausforderung an unseren Schulen in NRW.“
An den Schulen des Landes sind nach der jüngsten Statistik des Ministeriums rund 8000 Lehrerstellen nicht besetzt. Die meisten Lehrerinnen und Lehrer fehlen nach wie vor an den Grundschulen, dort sind mehr als 3400 Stellen vakant. In den vergangenen Monaten sei bei den Neueinstellungen „ein leicht positiver Trend erkennbar“, so Feller.
Die Ministerin nannte drei Breiche zur kurz-, mittel- und langfristigen Entlastung der Schulen. Hier die wichtigsten Punkte dazu:
1.) Lehrerausbildung und -einstellung:
Der Seiteneinstieg mit einem berufsbegleitenden zweijährigen Vorbereitungsdienst wird für das Lehramt an Grundschulen geöffnet. Das
Angebot richtet sich an Masterabsolventinnen und Masterabsolventen von Universitäten oder Fachhochschulen mit Berufserfahrung. Die Ausbildung erfolgt in zwei Unterrichtsfächern der Grundschule, mindestens eines davon muss Deutsch oder Mathematik sein. Das Angebot ist auf fünf Jahre befristet.
Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen erhalten zukünftig die Möglichkeit, dauerhaft an einer Grundschule eingestellt zu werden, auch wenn ihre Lehrbefähigungen kein Fach der Grundschule abbilden. Ein weiterer Ausbau der Studienanfängerplätze wird geprüft.
Studienabsolventinnen und Studienabsolventen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen können ihren Vorbereitungsdienst zukünftig auch für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundarund Gesamtschulen aufnehmen und die entsprechende Lehramtsbefähigung erwerben.
2.) Wertschätzung der Beschäftigten an Schulen und Entlastungen der Lehrkräfte und Schulleitungen:
Hier wird die Anhebung der Besoldung der verbeamteten Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe 1 in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe
A 13 genannt, außerdem eine neue Werbekampagne für den Lehrerberuf.
Die Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP-10) können zukünftig an allen Schulformen eine Klassenarbeit ersetzen. Das soll die Belastungen für die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler reduzieren.
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Eine der interessantesten Maßnahmen: Die Schulen, insbesondere Grundschulen, können auf unbesetzten Stellen für Lehrerinnen und Lehrer künftig befristet "Alltagshelferinnen und Alltagshelfer" einstellen. Das soll zu einer zeitnahen und spürbaren Entlastung der Lehrkräfte führen. Sie helfen den Lehrerinnen und Lehrern bei der Vorbereitung des Unterrichts und bei der Betreuung der Kinder.
3.) Dienstrechtliche Maßnahmen:
Das Instrument der Abordnung von Lehrkräften soll intensiver genutzt werden, um besonders belastete Schulen gezielt zu unterstützen. Die voraussetzungslose Teilzeit wird intensiv geprüft. Anträge der Lehrkräfte auf Teilzeitbeschäftigung, die nicht im Zusammenhang mit familiären Gründen stehen, werden intensiv daraufhin geprüft, ob im Einzelfall dienstliche Gründe einer Genehmigung (im beantragten Umfang) entgegenstehen.
Lehrkräfte können erst zum Ende eines Schuljahres in den vorzeitigen Ruhestand eintreten.
Die räumlichen Einsatzmöglichkeiten von Lehrkräften werden erweitert. Lehrkräfte, die aus einer Beurlaubung oder Freistellung von mehr als acht Monaten in den Schuldienst zurückkehren und nicht an der bisherigen Schule eingesetzt werden möchten, werden zukünftig im Umkreis von bis zu 50 Kilometern zum Wohnort eingesetzt.
Befristet eingestellte Vertretungslehrkräfte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis stellen.
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