Essen. Die Eigenanteile für Bewohner in Pflegeheimen sind in NRW deutlich gestiegen. Damit liegt das Bundesland weiter über dem Durchschnittswert.

Die Eigenanteile sind für die Bewohner und Bewohnerinnen in den nordrhein-westfälischen Pflegeheimen im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Zum 1. Juli waren hier 2801 Euro fällig und damit 261 Euro mehr als Mitte 2022, wie eine am Dienstag veröffentlichte Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) ergab. NRW liegt damit weiterhin über dem Bundesschnitt von 2548 Euro pro Monat (348 Euro mehr als Mitte 2022) - und gehört hinter Baden-Württemberg (2913 Euro) und dem Saarland (2841 Euro) zu den drei teuersten Ländern für Pflegeheimbewohner.

Pflegeheime in NRW in Schieflage: Hier gibt es weitere Informationen

Zwar liege die Steigerungsrate unter dem Bundesdurchschnitt, allerdings zählten die Eigenanteile in NRW seit Jahren zu den höchsten im Bundesvergleich, stellte der NRW-Landesverband der Ersatzkassen fest. „Wenn der Aufenthalt im Pflegeheim von immer mehr Menschen nicht mehr bezahlt werden kann, ist das System grundsätzlich in Schieflage.“

Eigenanteil für Bewohner in NRW-Pflegeheimen: Zuzahlungen steigen

Die finanzielle Bürde wächst trotz der inzwischen eingeführten Entlastungszuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer steigen, weiter. Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Jahr im Heim stiegen die Zuzahlungen in NRW nun im Schnitt auf 2054 Euro pro Monat - ein Plus von 124 Euro pro Monat binnen eines Jahres. Auch hier liegt der bundesweite Durchschnittswert mit aktuell 1738 Euro pro Monat deutlich niedriger, wie aus den neuen Daten hervorgeht. Lesen Sie hier:Teure Pflege in NRW: Was Betroffene tun können

Eigenanteile für Bewohnerinnen und Bewohner im Pflegeheim: NRW liegt über dem Bundesdurchschnitt.
Eigenanteile für Bewohnerinnen und Bewohner im Pflegeheim: NRW liegt über dem Bundesdurchschnitt. © dpa | Sebastian Gollnow

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu. Hintergrund: Pflegenotstand - Stadt Essen belegt Seniorenheim mit Verbot

Eigenanteil für Bewohner im Pflegeheim: Reform von Karl Lauterbach (SPD)

Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse auch einen Entlastungszuschlag. Den Eigenanteil nur für die reine Pflege drückt das im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Nach einer Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen die Zuschläge Anfang 2024 erhöht werden.

Ohne Zuschläge wären es in NRW im Schnitt für alle nun 2858 Euro pro Monat als gesamte Zuzahlung, 271 Euro mehr als zum 1. Juli vor einem Jahr. Bundesweit liegt der Wert aktuell bei 2610 Euro pro Monat. Lesen Sie hier: Neues Pflegeheim mit besonderem Konzept entsteht in Gladbeck

Allein der Eigenanteil nur für die reine Pflege stieg in NRW binnen zwölf Monaten um 211 Euro auf nun durchschnittlich 1149 Euro (im Bund auf 1245 Euro). Grund sind vor allem steigende Löhne für das Pflegepersonal, wie der Verband der Ersatzkassen erläuterte. Maßnahmen für eine faire Bezahlung seien zu unterstützen. Es könne aber nicht sein, dass stetig steigende Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen geschultert werden müssten.

Patientenschützer: „Kosten-Tsunami wurde durch Pflegereform nicht gestoppt“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz monierte: „Der Kosten-Tsunami wurde durch die Pflegereform nicht gestoppt.“ Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung sei gefordert, die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen. „Deshalb braucht es jetzt eine Übernahme der Investitionskosten“, forderte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in einer Mitteilung. „Das würde die Pflegeheimbewohner um mehrere hundert Euro im Monat entlasten.“

Für die Auswertung wurden Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern ausgewertet. Die Daten beziehen sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5. (dpa)

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