Die Kommunen in NRW können mehrere Millionen zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen abrufen - beispielsweise für deren Mietkosten.
Kommunen in Nordrhein-Westfalen können rund 150 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen abrufen. Bereits einen Monat nach Ankündigung auf der Konferenz gegen Armut seien die Bewilligungsbescheide an die Kommunen verschickt worden, teilte das NRW-Sozialministerium am Sonntag mit. Sofern die jeweilige Kommune auf Rechtsmittel verzichte, würden die Bescheide rechtskräftig und die Auszahlung an die jeweilige Kommune könne erfolgen.
Die Kommunen könnten die Unterstützungsleistung in eigener Zuständigkeit verwenden und Ausgaben von sozialen Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich finanzieren, hieß es. Gefördert werden können unter anderem Sachkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs wie Mietkosten oder Hilfen bei Härtefällen wie Energiesperren oder Wohnungsverlusten. Die Höhe, die das Land der jeweiligen Kommune zur Verfügung stelle, sei abhängig von der Zahl an Mindestsicherungsbeziehenden je Kommune.
„Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut“
Das Ministerium habe mit großer Kraftanstrengung in kürzester Zeit dafür gesorgt, dass die angekündigten rund 150 Millionen Euro den Kommunen schnellst möglichst, unkompliziert und gerecht zur Verfügung gestellt werden könnten, erklärte NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU). In der herausfordernden Zeit, die unter anderem durch den Ukrainekrieg und steigende Energiepreise gekennzeichnet sei, werde mit dem „Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut“ ein deutliches Zeichen gesetzt. (dpa)