Essen. In NRW sind rund fünf Prozent der Beschäftigten in der Pflege ungeimpft. Konsequenzen aus der neuen Impfpflicht werden auf sich warten lassen
Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht könnte in der eh schon angespannten Pflegebranche für weitere Personalnöte sorgen. Fünf Prozent der Beschäftigten von ambulanten Diensten in NRW sind bislang nicht geimpft, in der stationären Pflege liegt der Anteil bei vier Prozent. Das geht aus aktuellen Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums hervor.
Bislang haben 95 Prozent der Träger in der stationären Pflege und 83 Prozent der ambulanten Dienste dem Land den Immunisierungsstatus ihrer Beschäftigten gemeldet. Arbeitgeber haben immer wieder betont, dass schon der Wegfall vereinzelter Beschäftigter die angespannte Personalsituation verschärfen könne.
In der Nacht zum Mittwoch (16.3.) ist die bundesweite Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich scharf gestellt worden. Beschäftigte in Praxen, Kliniken oder in der Pflege mussten einen Nachweis über eine Corona-Immunisierung vorlegen, Ungeimpfte ein ärztliches Zeugnis.
Wer keinen Nachweis vorlegt, muss zunächst nicht mit Konsequenzen rechnen
Fehlt der Beleg oder bestehen Zweifel an seiner Richtigkeit, haben Arbeitgeber das dem Gesundheitsamt zu melden. Die Behörden haben bis zum 15. Juni Zeit, Nachweise bei den Betroffenen selbst einzufordern, Bußgelder zu verhängen und mögliche Betretungsverbote zu prüfen. Fachleute rechnen indes nicht damit, dass Ungeimpfte noch vor den Landtagswahlen am 15. Mai überhaupt Konsequenzen erwarten.
Die Stadt Essen verweist dazu auf einen Erlass des Landes, nach dem das Gesundheitsamt bis zum 31. Mai Zeit habe, die Meldungen der Arbeitgeber zu prüfen. Nach Auffassung von Bund und Land können Betroffene zudem weiterbeschäftigt werden, bis das Gesundheitsamt über den jeweiligen Fall entschieden hat. Möglich ist eine Weiterbeschäftigung von Ungeimpften auch nach dem 15. Juni, wenn es ansonsten zu Engpässen bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen kommt.
Ministerium schiebt Verantwortung an Arbeitgeber weiter
Das Ministerium appelliert aber an die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber anderen Beschäftigten und kranken oder pflegebedürftigen Menschen: Unternehmen sollten unabhängig von der Entscheidung der Gesundheitsämter prüfen, ob ein fehlender Nachweis arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Um- oder Versetzungen, Abmahnungen oder gar Kündigungen rechtfertigen würden, heißt es aus Düsseldorf. Dazu gebe es rein rechtlich aber weder das Recht noch die Pflicht.
Arbeitgeber indes kritisieren noch zahlreiche offene Fragen und einen Flickenteppich beim Meldesystem. Unklar ist unter anderen, wer im Fall einer Corona-Infektion von Pflegebedürftigen durch ungeimpfte Beschäftigte haftet.
Einrichtungen betonten zudem, dass die Impfquote ihrer Beschäftigten weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegt. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministerium sind im stationären wie ambulanten Bereich rund zwei Prozent der Beschäftigten bislang einmal geimpft. Die Quote der vollständig Immunisierten liegt mit 94 (stationär) und 93 Prozent (ambulant) und damit weit über der Impfquote der Gesamtbevölkerung von aktuell 88,4 Prozent bei über 18-Jährigen in NRW.