Düsseldorf. NRW hat die ersten Corona-Regeln gelockert. Stufenweisen fallen im März weitere Regeln. Die Lockerungen in NRW in der Übersicht:

An diesem Samstag greift in Nordrhein-Westfalen eine gelockerte, neue Corona-Schutzverordnung. Sie bringt vor allem Erleichterungen für den Handel und für private Treffen. Ab sofort entfallen für alle Geschäfte und Märkte die Zugangsbeschränkungen - bis auf die medizinische Maske. Auch wer nicht geimpft oder genesen ist, kann wieder alle Läden betreten - allerdings unter der Voraussetzung, dass ein tagesaktueller Negativtest vorliegt.

Corona in NRW: Landesregierung empfiehlt FFP2-Masken

Die Landesregierung empfiehlt dringend, beim Einkaufen, ebenso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln, nicht bloß einfache OP-Masken zu verwenden, sondern den FFP2-Standard zu wählen. Auch zu vielen anderen Bereichen erhalten Nicht-Immunisierte mit Test wieder Zugang.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) beim Corona-Gipfel am Mittwoch in Berlin. NRW setzt die dort besprochenen Lockerungen um.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) beim Corona-Gipfel am Mittwoch in Berlin. NRW setzt die dort besprochenen Lockerungen um. © dpa | Michele Tantussi

Lockerungen ab Samstag, 19. Februar:

  • Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesen entfallen ab dem 19. Februar. Bisher ist die Personenzahl auf zehn begrenzt. Für Ungeimpfte bleiben die Kontaktbeschränkungen bis zum 19. März bestehen. Auch für Treffen, an denen eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten weiterhin Beschränkungen.
  • Ab Samstag fallen außerdem alle Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel. Die Maske werde künftig der zentrale Schutzmechanismus beim Einkaufen sein, sagte Wüst.
  • Die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien soll wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich sein. Auch körpernahe Dienstleistungen sollen wieder für Geimpfte, Genesene und Getestete zugänglich sein. Da diese in Innenräumen stattfinden, soll dabei eine FFP2-Maske verwendet werden.
  • Das absolute Verbot von Publikumsmessen wird ab dem 19. Februar aufgehoben.

Lockerungen ab dem 4. März:

  • In der Gastronomie in NRW gilt ab dem 4. März die 3G-Regel. Derzeit gilt dort noch 2G-Plus. In Restaurants, Cafés und Kneipen dürfen dann wieder Geimpfte, Genesene und Getestete. Gleiches gilt für Übernachtungsangebote, etwa Hotels, Pensionen und Jugendherbergen.
  • Großveranstaltungen dürfen ab dem 4. März wieder in größerem Ausmaß stattfinden. Das heißt konkret: Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit einer Auslastung von 60 Prozent sind maximal 6000 Zuschauer erlaubt. Im Freien dürfen 75 Prozent der Höchstkapazität ausgeschöpft, die Zahl von
    25.000 Zuschauern aber nicht überschritten werden.
  • Diskotheken und Clubs können ab dem 4. März unter Einhaltung der 2G-Plus-Regelung wieder öffnen. Gerade für junge Menschen sei das „ein großer Schritt in Richtung Freiheit“, sagte Wüst.

Lockerungen ab dem 19. März:

  • Ab dem 19. März laufen bis auf den Basisschutz die Maßnahmen aus.

Für private Treffen gibt es zumindest für vollständig geimpfte oder genesene Personen keine Kontaktbeschränkungen mehr. Bisher ist die Personenzahl hier auf zehn begrenzt. Für Ungeimpfte bleiben die Einschränkungen bis zum 19. März bestehen. Sie dürfen sich nach wie vor nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Diese Einschränkung gilt, sobald eine ungeimpfte Person an einem Treffen teilnimmt.

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NRW schafft Pooltests an Grundschulen ab

NRW ändert ab dem 28. Februar die Corona-Testverfahren an Schulen. Die Lolli-Tests für Grundschüler werden abgeschafft. Eltern sollen die Kinder dreimal in der Woche vor der Schule zu Hause testen und sich schriftlich dazu verpflichten. Sollte der Verdacht aufkommen, dass Eltern ihre Kinder nicht mit den von der Schule zur Verfügung gestellten Antigen-Schnelltests daheim testen, kann in der Schule verpflichtend nachgetestet werden. Man setzte damit stärker auf die Kooperation der Eltern und entlaste die Grundschulen.

Man setzte damit stärker auf die Kooperation der Eltern und entlaste die Grundschulen. An den weiterführenden Schulen bleibt es bei drei Schnelltests in der Woche in der Schule. Vollständig geimpfte Schüler müssen ab dem 28. Februar allerdings nicht mehr an den Schnelltests in der Schule teilnehmen, dürfen dies aber, wenn sie es wünschen. Kinder an Förderschulen werden weiterhin mit Lolli-Tests getestet.

Bund und Länder wollen Reisen für Familien erleichtern

Auch das Reisen für Familien soll wieder leichter werden. Derzeit müssen ungeimpfte Kinder, wenn sie mit ihren Eltern im Ausland waren, häufig in Quarantäne, da viele europäische Land als Hochrisikogebiete eingestuft sind. „Die Zahlen, die man da mal gesetzt hat, passen nicht zu der Entwicklung bei Omikron“, so Wüst. Der Bund habe den Ländern am Mittwoch zugesagt, die Einstufung der Hochrisikogebiete anzupassen. „Das ist für Familien, die verreisen wollen, eine große Erleichterung.“

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Basisschutz gefordert: Maskenpflicht, Tests und Abstandsregeln

Die Bundesländer fordern eine Rechtsgrundlage für Corona-Basisschutzmaßnahmen auch nach dem Auslaufen der weitreichenden Corona-Regeln. „Wir müssen Öffnungen und Achtsamkeit miteinander verbinden“, sagte Wüst nach den Bund-Länder-Gesprächen am Mittwoch in Berlin. Der CDU-Politiker ist aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). „Wenn der Bundestag nicht aktiv handelt, dann laufen ab dem 20. März alle Schutzmaßnahmen aus“, warnte er.

Die Pandemie richte sich aber nicht nach dem Kalender. „Alle Länder sind sich deshalb einig, dass wir einen Basisschutz brauchen, um die Öffnungen abzusichern.“ Dazu gehörten die Maskenpflicht, Hygiene-Konzepte, Tests und Abstandsregeln. Einiges davon sei nötig für einen stabilen Schul- und Kitabetrieb.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe den von allen Ministerpräsidenten getragenen Katalog „in Gänze nicht förmlich mittragen können“, sagte Wüst. Scholz versicherte aber, seine Koalition sei sich einig, dass es einen Basisschutz geben müsse über den 20. März hinaus. Es werde sichergestellt, dass es eine gesetzliche Anschlussregelung geben werde, damit Basismaßnahmen ergriffen werden könnten, wenn nötig.

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Umfrage: Mehrheit der Menschen in NRW will weiter Maske tragen

Auch ohne Maskenpflicht will einer Umfrage zufolge eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen weiter Maske tragen. In der repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des Bonner „General-Anzeiger“ gaben 57 Prozent an, auch dann noch eine Maske in öffentlichen Räumen wie dem Nahverkehr oder in Geschäftsräumen tragen zu wollen, falls dies nicht mehr verpflichtend sei. Bundesweit sprachen sich 49 Prozent der Befragten dafür aus. (mit dpa)

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