Düsseldorf. NRW reagiert auf die steigenden Corona-Infektionszahlen. Die Maskenpflicht im Unterricht gilt seit dem 2. Dezember wieder an allen Schulen.
Die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht gilt seit dem 2. Dezember wieder an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen - wie beispielsweise im Sport.
NRW reagiert damit auf die steigenden Corona-Infektionszahlen. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte bereits Anfang der Woche angekündigt, dass die Maskenpflicht an Schulen wieder eingeführt wird. "Angesichts der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens inklusive der neu aufgetretenen Virusmutation tritt jedoch der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund", erklärte sie.
Corona und Schule: Gebauer reagiert auf Schulgemeinschaft
Damit reagiere sie auch auf die Rückmeldungen aus der Schulgemeinschaft, die sich durch die Rückkehr zur Maskenpflicht auch bei den Schülerinnen und Schülern sicherer fühle.
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"Zudem versprechen wir uns davon, ein geordneteres und verlässlicheres Verfahren zur behördlichen Anordnung von Quarantänemaßnahmen", erklärte Gebauer.
Ausnahmen sind beim Sport oder beim Spielen von Blasinstrumenten möglich
Ausnahmen sind unter anderem beim Sport möglich - soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist, wie aus der aktuellen Fassung der Coronabetreuungsverordnung hervorgeht. Auch bei anderen Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können, wie zum Beispiel das Spielen von Blasinstrumenten, gilt die Pflicht, zumindest eine medizinische Maske zu tragen, demnach nicht. Auch bei Prüfungen müssen Schülerinnen und Schüler weiter keine Maske tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist.
3-G-Regel für Elternsprechtage
Das Schulministerium wies in der jüngsten Schulmail unter anderem darauf hin, dass bei Elternsprechtagen an den Schulen die 3G-Regel gilt. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden. Zudem müssten in Schulgebäuden alle Personen medizinische Masken oder FFP2-Masken tragen. Die Bestimmungen - 3G und Maskenpflicht - gelten demnach auch für „Tage der offenen Tür“.
Gebauer sagt immer noch, Schulen seien sichere Orte
Auch angesichts Besorgnis erregender Zahlen des RKI zum Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen hielt Gebauer in der vergangenen Woche an ihrer Position fest, dass die Schulen in NRW nach wie vor sichere und die "bestüberwachtesten" Orte in NRW seien. Die Zunahme der Infektionen sei vor allem der schlechten Impfquote unter Erwachsenen geschuldet. In den Schulen bilden die regelmäßigen Tests eine gute Barriere, die zu mehr Gesundheitsschutz führten.
Keine Schulschließungen in Sicht
Gebauer betonte außerdem, dass die Regierung in NRW keine Schulen in der Pandemie schließen werde. Eine Aufhebung der Präsenzpflicht in Schulen sei nicht zu erwarten, ebenso wenig seien vorgezogene Weihnachtsferien "zum jetzigen Zeitpunkt" in NRW in der Diskussion. (mit dpa)