Düsseldorf. Die Jury sei nicht befangen gewesen, der umstrittene Antrag aus dem Ruhrgebiet aber voller Mängel, so die Landesregierung.
NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) verteidigt in einem Bericht für den Landtags-Ausschuss für Internationales die Entscheidung der Landesregierung, den Antrag, das Ruhrgebiet zum Unesco-Weltkulturerbe zu machen, nicht einzureichen. Die Ministerin reagiert auch auf den Vorwurf aus der Ruhr-SPD , bei der Bewertung des Antrages sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen: „Die Landesregierung weist den Anwurf einer Befangenheit der Fachjury zurück“, so Scharrenbach.
Ruhr-SPD-Sprecher Frank Baranowski hatte zuvor gemutmaßt, ein Teil der hochkarätig besetzten Fachjury, die im Juni den Welterbe-Antrag der Stiftung Industriedenkmalpflege regelrecht verrissen hatte, sei womöglich befangen gewesen sein: Zwei der fünf Jurymitglieder hätten in anderen Bundesländern an anderen Anträgen zum Weltkulturerbe mitgearbeitet, teilweise sogar für ein Honorar.
Konkurrenz oder nicht?
Die Landesregierung legt auf Nachfrage Wert auf die Feststellung, dass die die Jurymitglieder erstens über die seltene Fachexpertise für Industriekultur verfügten und zweitens, dass diese nicht persönlich an den insgesamt vier Anträgen aus NRW beteiligt gewesen seien. Es gebe auf Landesebene keine Konkurrenz zwischen den NRW-Anträgen und solchen aus anderen Bundesländern.
In dem Bericht erneuert Scharrenbach die Vorwürfe gegen den Welterbe-Antrag aus dem Revier. Er hätte wegen seiner Mängel so umfassend überarbeitet werden müssen, dass die Zeit bis zum Abgabetermin Ende Oktober nicht reiche. Außerdem hätte ein neuer Antrag mit allen Revier-Kommunen erneut abgestimmt werden müssen. NRW hat sich entschieden, der Kultusministerkonferenz die Müngstener Brücke als Weltkulturerbe vorzuschlagen.