Düsseldorf. In vier Pilotbehörden in NRW, darunter Gelsenkirchen und Essen, wird für Polizei und Justiz nach und nach die elektronische Akte eingeführt.
NRW unternimmt einen Schritt zum Abbau der gewaltigen Papierberge, die Strafverfahren bei der Polizei und in der Justiz verursachen. Zunächst wird in Aachen, Gelsenkirchen, Essen und Wuppertal schrittweise die elektronische Strafakte eingeführt. Das führe zu einer „riesigen Arbeitserleichterung und viel Zeitersparnis“ für alle Beteiligten, sagten NRW-Innenminister Herbert Reul und NRW-Innenminister Peter Biesenbach (beide CDU) am Donnerstag im Landtag.
Akten in Umzugskartons auf Reisen
Papierberge bis zur Decke, dicke Akten, die in Umzugskartons permanent auf Reisen gehen, Klageschriften von 650.000 Seiten, die mit dem Lastwagen anrollen – das muss bis Ende Dezember 2025 laut einem Bundesgesetz bei Strafsachen der Vergangenheit angehören. NRW sieht sich bei der Einführung der elektronischen Strafakte in einer Vorreiterrolle unter den Bundesländern.
Bislang müssen laut Reul und Biesenbach alle wichtigen Daten erneut händisch eingegeben werden, wenn ein Ermittlungsverfahren von der Polizei zur Staatsanwaltschaft wechselt. Zuvor gehen die Akten auf eine Reise durch die Behörden. Allein für die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit 220 000 Eingängen im Jahr sei dies ein riesiger Aufwand, so Biesenbach.
Nach und nach ohne Papier
Im vergangenen Herbst wurde hierzulande die E-Akte für Verfahren wegen Ladendiebstahls bis 2000 Euro Schaden eingeführt. Seit April verschicken die Pilotbehörden in den vier genannten Städten Akten wegen einfacher Körperverletzung per Mausklick, seit wenigen Tagen übermittelt die Polizei Dokumente zu Raubdelikten elektronisch an die Justiz. Bisher existieren Papier- und elektronische Akte noch nebeneinander, ab November soll sich die E-Akte ganz durchsetzen.
Dafür wurden die Datenverarbeitungssysteme der Polizei (ViVA) und der Justiz (E2A) in einem aufwändigen Verfahren miteinander kompatibel gemacht. An Strafverfahren sind viele Akteure beteiligt, entsprechend weit sind die Wege der Papierakten. Von der Übermittlung „per Mausklick“ können neben Polizei und Staatsanwaltschaften auch Gerichte und Anwälte profitieren.