Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung erlaubt den Bürgern mit der neuen Corona-Schutzverordnung wieder viele Freiheiten, sogar große Feiern.

„NRW macht sich locker“ hätte das Motto für den Auftritt von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch sein können. Weil die Infektionszahlen niedrig sind, leistet sich das Land ab Freitag und vorläufig bis zum 5. August vielerorts den Verzicht auf Grundrechtseingriffe. Wer einkaufen oder mit dem Bus fahren will, muss zwar noch Maske tragen. Aber sonst soll das Leben praktisch wieder so sein „wie vor Corona“. Auch große Feiern sind drin.

Was bedeutet die neue „Inzidenzstufe 0“?

Sie gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von zehn oder weniger haben, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der Corona-Maßnahmen. Die Kontaktbeschränkungen fallen weg, jeder kann sich also mit so vielen Menschen treffen, wie er will. Der Mindestabstand wird nur noch empfohlen. Wenn – wie im Moment – auch für das Land NRW die Inzidenzstufe 0 gilt, ist das Maskentragen nur noch in Bussen und Bahnen und beim Einkaufen Pflicht. In der Gastronomie entfällt die Pflicht der Erfassung von Kontaktdaten.

Volks- und Schützenfeste sind wieder erlaubt, wenn die landesweite Inzidenz und auch die Inzidenz in der jeweiligen Kommune unter zehn liegt. Die Teilnehmer müssen einen negativen Testnachweis vorzeigen können, vollständig geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein. Karl-Josef Laumann formulierte es so: „Jeder Bürgermeister weiß, wenn die Inzidenz über zehn liegt, war’s das mit der Kirmes.“

Was geschieht, wenn die Infektionszahlen wieder steigen?

Bei einer Inzidenz zwischen zehn und 35 gelten automatisch die Regeln für die existierende „Inzidenzstufe 1“, zum Beispiel Kontaktbeschränkungen. Darüber folgen die Stufen 2 und 3 mit jeweils strengeren Regeln. Für Minister Laumann ist das ein „schlüssiges und sicheres System“.

Was gilt am Arbeitsplatz?

Arbeitnehmer, die länger als fünf Tage nicht gearbeitet haben, zum Beispiel wegen Urlaub, müssen am ersten Tag nach der Rückkehr in die Firma einen negativen Coronatest vorweisen oder sich dort testen.

Was gilt für Großveranstaltungen?

Die Coronaschutzverordnung setzt auch die Vereinbarungen der Länder zu Großveranstaltungen wie im Profifußball um: Sie sind möglich, ab 5.000 Zuschauern müssen aber alle nicht immunisierten Personen einen Negativtest haben. Die Zuschauerzahl ist auf höchstens 25.000 beschränkt.

Wie bewertet die Regierung den Stand der Impfkampagne?

Es gebe genügend Impfstoff, auch für „Kreuzimpfungen“ mit dem Produkt von Biontech, das Menschen nach einer Erstimpfung mit Astrazeneca angeboten werden sollte. Es gebe laut Laumann keine Probleme, Termine in Impfzentren zu buchen. Der Minister sagte, dass viele Kommunen in NRW den Bürgern das „Impfen im Vorbeigehen“ ermöglichen möchten.

Wird es Folgeimpfungen geben?

Laut Laumann auf jeden Fall. „Drittimpfungen werden kommen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Die Frage sei nur, wann. Vermutlich würden Senioren die Ersten sein, weil sie zuerst geimpft wurden. Im Herbst, Winter oder Frühjahr sei mit Auffrischungsimpfungen zu rechnen, um den Impfschutz hoch zu halten.

Laumann nahm übrigens die Ständige Impfkommission (Stiko) in Schutz, die zuletzt von vielen Politikern aufgefordert wurde, ihre Empfehlungen für die Impfung von Kindern ab zwölf Jahren zu lockern: „Die Stiko entscheidet nach medizinischen Gesichtspunkten. Eine Stiko, die sich unter Druck setzen lässt, ist nichts wert.“

Was sagt Laumann zum geplanten Ende der Coronamaßnahmen in Großbritannien?

„Mal sehen, ob die Briten durchhalten, was sie sich vorgenommen haben. Wir werden das in NRW nicht so schnell beenden können.“