Auf kommunale Ordnungsdienste und Polizei in NRW kommt einiges zu, wenn die Corona-Maßnahmen vom Bund verschärft werden.

Die Pläne der Bundesregierung für flächendeckende nächtliche Ausgangssperren werden den Ordnungsbehörden erheblichen Kontrollaufwand bescheren. „Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes, die nachts im Einsatz sind, fehlt natürlich tagsüber. Das muss jeder wissen“, sagte Essens Oberbürgermeister und Städtetags-Vize Thomas Kufen (CDU) am Mittwoch unserer Redaktion.

Kufen äußerte zwar grundsätzliche Skepsis gegenüber Ausgangssperren, verwies aber zugleich auf die Wirksamkeit dieser drastischen Maßnahme: Internationale Studien zeigten, dass kurzfristig ein Beitrag zur Reduzierung der Corona-Infektionszahlen zu erwarten sei. „Insbesondere können Ausgangssperren dabei unterstützen, private Zusammenkommen zu verhindern. Der eigene Haushalt ist nach wie vor der häufigste Infektionsort“, so Kufen.

Polizei kann Ausgangssperren leichter kontrollieren als Kontaktbeschränkungen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die geplante bundesweite Einheitlichkeit: „Klare Regeln sind verständlicher für die Bürger und für die Polizei leichter zu kontrollieren“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens unserer Redaktion. Das bisherige Nebeneinander von unterschiedlichsten lokalen Corona-Maßnahmen trage nicht zur allgemeinen Akzeptanz bei. Zugleich äußerte er die Sorge, dass die Polizei Ausgangssperren gegen das Lebensgefühl vieler Menschen werde durchsetzen müssen: „Im Frühjahr drängt es die Leute nun mal abends nach draußen“, sagte Mertens.

Nach dem Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz soll es erstmals eine bundeseinheitliche Notbremse geben, die ab einem Inzidenzwert von 100 greift. Dazu gehört eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens. Ausnahmen sollen nur für berufliche oder zwingend notwendige Erledigungen gestattet werden.

Gibt es für Sport in den Abendstunden doch noch Ausnahmen?

Die schon jetzt im Rahmen der Corona-Schutzverordnung des Landes vereinzelt lokal verhängten Ausgangsbeschränkungen stehen auf rechtlich wackligen Füßen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg kippte am Mittwoch auch eine entsprechende Verfügung des Kreises Siegen-Wittgenstein. Es bestünden „ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Regelung“, urteilte das Gericht. Vieles spreche für nur eine begrenzte Wirksamkeit für das Infektionsgeschehen. Am Vortag hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg auch die Ausgangssperre im Märkischen Kreis verworfen.

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Mehrere Bundesländer haben inzwischen Änderungsbedarf bei dem Infektionsschutzgesetz angemeldet. So soll es Ausnahmen von Ausgangssperren etwa für die sportliche Betätigung geben. Auch in der schwarz-gelben Regierungskoalition von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) regt sich erheblicher Widerstand. Da fast alle Kommunen im Land über dem Inzidenz-Schwellenwert von 100 liegen, müssten zahlreiche Öffnungsschritte weder zurückgenommen werden.