Münster. Mehrere Unternehmen in NRW klagen gegen die Coronaschutzverordnung . Sie sehen eine Ungleichbehandlung, weil einige Sparten bald öffnen dürfen.

Mehrere Einzelhändler mit derzeit geschlossenen Geschäften gehen gegen die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW vor, die das Land am Montag (22. Februar) in Kraft gesetzt hat. Klagen am höchsten Verwaltungsgericht des Landes in Münster haben demnach mehrere Unternehmen die Textilketten Breuninger für die Filiale in Düsseldorf und Peek&Cloppenburg (Düsseldorf) sowie Obi für einen Baumarkt in Düsseldorf eingereicht.

Klage gegen Coronaschutzverordnung: Einzelhändler fordern Öffnung ihrer Geschäfte

Nach Angaben einer Sprecherin des OVG ist auch ein Eilantrag von Mediamarkt für seine Filiale in Eschweiler eingegangen. Alle Einzelhändler fordern, ihre Geschäfte wieder öffnen zu dürfen, geben aber unterschiedliche Begründungen dafür an.

Alle Kläger berufen sich auf die fehlende Grundlage für die Schließung im Infektionsschutzgesetz, den Verstoß gegen die Berufsfreiheit und fehlende Gleichbehandlung.

Auch interessant

Obi beklagt nach Angaben des Gerichts zudem, dass die Baumärkte auf besonders großer Verkaufsfläche gelungene Hygienekonzepte anbieten können, aber im Gegensatz zu anderen Einzelhändlern nicht öffnen dürfen. Außerdem seien Baumärkte nützlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Corona-Pandemie.

Mediamarkt kritisiert Wettbewerbsverzerrung und Öffnung für einzelne Sparten

Mediamarkt beklagt dagegen eine Wettbewerbsverzerrung. Anbieter mit einem gemischten Sortiment dürfen laut Verordnung öffnen und auch Elektronikartikel verkaufen. Außerdem ist es nach Auffassung des Betreibers von Elektronikfachmärkten nicht gerechtfertigt, dass einzelne Wirtschaftssparten wie Friseure oder Fußpfleger wieder öffnen dürfen.

Hier sieht Mediamarkt eine Ungleichbehandlung, zumal der Beitrag der einzelnen Bereiche zum Infektionsgeschehen unklar sei. (dpa)