Über-80-Jährige haben gegenüber dem Land keinen Anspruch auf eine sofortige Impfung gegen Corona. Ein Gericht lehnte Anträge dreier Senioren ab.
Über-80-Jährige können nicht vom Land Nordrhein-Westfalen eine sofortige Impfung gegen Corona verlangen. Das erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer Mitteilung zu zwei Eilentscheidungen am Dienstag.
Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass die Kreise und kreisfreien Städte für die Terminvergabe in Impfzentren verantwortlich seien und nicht das Land als Aufsichtsbehörde.
Gericht: Örtliche Gesundheitsbehörde entscheidet über Impfberechtigung
Die Richter lehnten die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen eines im eigenen Haushalt lebenden Ehepaares (beide 83) aus Essen und eines 85-jährigen Mannes aus Dortmund (Az.: 7 L 39/21, 7 L 48/21) ab.
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„Ein etwaiger Anspruch ist gegenüber der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde zu verfolgen“, erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Ihr obliege insbesondere die Entscheidung über die Impfberechtigung im Einzelfall.
Antragsteller wandten sich direkt ans Gesundheitsministerium
Sie müsste klären, ob Personen über die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission hinaus einen Anspruch auf vorrangige Impfung hätten und ob im Hinblick auf bislang nicht berücksichtigte Vorerkrankungen eine Einzelfallentscheidung über die Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung hinaus zu ermöglichen sei.
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Das Ehepaar aus Essen hatte beantragt, das Gesundheitsministerium möge das zuständige Gesundheitsamt anweisen, sie unverzüglich zu impfen. Im Fall des 85-Jährigen hatte sich der Antrag auf Impfung unmittelbar gegen das Gesundheitsministerium gerichtet, hieß es. (dpa/lnw)