Essen. Eheleute wollten sich bevorzugt gegen Corona impfen lassen. Auch das oberste Verwaltungsgericht in NRW lehnte den Antrag nun endgültig ab.
Auch über 80-Jährige, die noch zu Hause wohnen, haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass sie bevorzugt gegen Corona geimpft werden. Sie müssen warten, bis sie nach den Kriterien der Impfkommission an der Reihe sind.
Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Freitag per Eilverfahren entschieden und damit eine Entscheidung aus der Vorinstanz bestätigt. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Das Gericht widersprach den Argumenten des Ehepaars
Die im eigenen Hausstand lebenden Eheleute hatten argumentiert, dass sie als über 80-Jährige dem höchsten Infektionsrisiko ausgesetzt seien. Es sei rechtswidrig, dass zunächst alle Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime geimpft würden, auch wenn sie das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten. Die beiden 83-Jahre alten Eheleute wollten erreichen, dass ihnen die Stadt Essen unverzüglich eine Möglichkeit zur Corona-Schutzimpfung verschafft.
Die Richter am OVG aber schlossen sich der Meinung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen an. Der Vorrang der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sei nicht zu beanstanden. Das sehe die Coronavirus-Impfverordnung ausdrücklich vor. Bewohner von Altenheimen hätten ein erhöhtes Risiko, weil sie auf eine Vielzahl von Kontakten angewiesen seien. Wer in einem eigenen Haushalt lebe, könne dagegen die Zahl seiner Kontakte beschränken. Auch dass zunächst das Personal der Pflegeheime geimpft wird, sei zulässig.
Weitere Klage für schnellere Impfung
Als zweites Gericht in der BRD befasst sich derzeit das Verwaltungsgericht Oldenburg mit einem Corona-Fall. Dort will ein 73Jähriger bevorzugt unverzüglich gespritzt werden, weil er schwer herzkrank sei. Ärzte hatten seinem Herz nur noch eine Leistungsfähigkeit von 22 Prozent bescheinigt. Er sei noch zusätzlich gefährdet, weil seine Frau als Grundschullehrerin zahlreichen corona-gefährdeten Kontakten ausgesetzt sei. Eine Entscheidung, so das VG Oldenburg auf Anfrage, ist noch nicht gefallen.
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