Düsseldorf. Die Pläne für Bewegungsbeschränkungen für Corona-Hotspots sorgen für Diskussionen. In NRW müssen betroffene Kommunen sie selbst anordnen.

Die 15-Kilometer-Regel für Einwohner in extremen Corona-Hotspots hat nach der Ankündigung von Bund und Ländern bereits für viele Diskussionen gesorgt. In dem Beschlusspapier hieß es, dass in Kreisen mit über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen die Länder „weitere lokale Maßnahmen“ ergreifen - „insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt“.

„Reisen und Fahrten im Freizeitzusammenhang über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort hinaus werden untersagt“, hatte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums erläutert. „Berufliche Fahrten, Arztbesuche, Besuche von pflegebedürftigen Verwandten und Fahrten zu geöffneten Einrichtungen des täglichen Bedarfs bleiben auch im Anwendungsfall dieser Regelung zulässig“, betonte er.

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In der Nacht zu Freitag hat das Land NRW nun die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab Montag gelten soll. Die explizite 15-Kilometer-Regel fehlt darin. Kreise und Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 „prüfen die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen und können diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen“.

In Nordrhein-Westfalen liegen den jüngsten RKI-Daten zufolge am Freitag, 8. Januar, drei Städte und Kreise über der besagten 200er-Schwelle: Gelsenkirchen (220,7), der Kreis Höxter (209,6) sowie der Oberbergische Kreis (207,3). Der Kreis Recklinghausen ist mit einem Inzidenzwert von 193,9 nicht mehr weit von der 200 entfernt. » Die Corona-Lage in NRW im Überblick

Bund und Länder haben Bewegungseinschränkungen für Bewohner von Corona-Hotspots mit Inzidenzwerten über 200 beschlossen. In NRW müssten jedoch Kreise und Städte diese
Bund und Länder haben Bewegungseinschränkungen für Bewohner von Corona-Hotspots mit Inzidenzwerten über 200 beschlossen. In NRW müssten jedoch Kreise und Städte diese "15-Kilometer-Regel" anordnen, das Land hat sie nicht in die Coronaschutzverordnung geschrieben. © Bernd Thissen/dpa

FDP stufte 15-Kilometer-Regel nur als "Möglichkeit" ein

Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) stufte die Bewegungsbeschränkung lediglich als „Möglichkeit“ für besonders vom Corona-Virus gebeutelte Regionen ein. In der sogenannten Hotspot-Strategie hatte die Landesregierung bereits vor Weihnachten begonnen, mit den Kommunalverwaltungen in Städten mit einer Inzidenz über 200 zusätzliche Maßnahmen wie Ausgangssperren oder Alkoholverkaufsverbote zu beraten. In diesem Zusammenhang könnte auch die 15-Kilometer-Regel Anwendung finden, um zum Beispiel Ausflüge auf die Skihügel im Sauerland zu unterbinden.

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Polizei und Kommunen hatten Kritik an der Bewegungsbeschränkung geübt, da sie kaum zu kontrollieren sei. Zudem gibt es Zweifel, ob sich „triftige Gründe“ für weitere Fahrten mit dem Auto rechtssicher definieren lassen. (mit dpa)